c. Offert Mit welcher ich mich verpflichte, die Maurer, Steinmetz und Schmiedearbeiten des nach Gemeinderathsbeschlusses vom 4. Juni l. Js. genehmigten Baues einer neuen Versuchs Anstalt zur Ausführung zu übernehmen und bis 15. Oktober l. Js. von Innen und von Aussen nach den vorliegenden Plänen des städtischen Bauamtes vollkommen zu vollenden und der Gemeinde zu übergeben. Die Kürzung des Bautermins habe ich deshalb vorgenommen, weil ich mit den erforderlichen guten Materiale reichlich versehen bin und erfahrungsgemäß in der Natur der Sache es liegt, daß eine Austrocknung des Mauerwerks in der feuchten und kalten Winterszeit nicht stattfinden kann. Ich verpflichte mich den Bau nach den in den vorliegenden bauämtlichen Bedingnissen und besonderen Bestimmungen enthaltenen Anordnungen durchzuführen und 1 Jahr für die solide, qualitatmässige und dauerhafte Ausführung vom Tage der Collaudierung mit der beigeschlossenen Caution pr 1350 fl in Banknoten zu haften, welchen Betrag ich im Falle als ich Ersteher bleiben sollte, in Creditpapiere umzuwechseln mir vorbehalte. Von den im Kostenvonanschlage des städtischen
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