Ratsprotokoll vom 16. Juni 1882

Drucklegung der Protokolle rascher als bisher erfolgen möge. Herr G.R. Klein Wilhelm entgegnet, sein Antrag beruhe wie ersichtlich nur auf praktischen Motiven und sei wesentlich eine Aufforderung den Punkt 19 der Geschäftsordnung einzuhalten welcher lautet: §. 19. Uiber jede Raths Sitzung ist ein Protokoll /. Raths Protokoll ./ zu führen, und es hat dasselbe die Namen und die Zahl der anwesenden Räthe, die Constatirung der Beschlußfähigkeit der Versammlung die Berathungs Gegenstände mit den Anträgen und Beschlüssen, sammt der Angabe der Stimmenzahl, womit sie gefaßt wurden, zu enthalten. Die in der Minderheit gebliebenen Votanten können begehren, daß sie mit ihrer abweichenden Ansicht ausdrücklich und namentlich eingetragen werden. Das Raths Protokoll ist von einem Gemeindebeamten unter fortwährender Aufsicht des Vorsitzenden zu führen, und es steht auch den Gemeinderäthen die Mitansicht und auch das Recht zu, einen Antrag sammt einer kurzen Begründung mit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2