Ratsprotokoll vom 16. Juni 1882

Dieser Antrag wird von der Majorität der Rechtssection dem löblichen Gemeinderathe zur Annahme empfolen. Der Herr Referent selbst konnte sich diesem Sectionsantrage nicht anschliessen und verliest sodann seinen das heißt den Minoritätsantrag: Derselbe lautet: Ich konnte diesem Antrage aus dem Grunde nicht beistimmen, weil durch die in der Sitzung vom 22. April 1881 beschlossene Auflassung der stenographischen Protokolle ohnehin bereits eine wesentliche Abkürzung der Raths Protokolle stattgefunden hat, und müßte es als einen bedauerlichen Rückschritt bezeichnen, wenn der löbliche Gemeinderath eine abermalige Beschneidung der Protokolle beschliessen würde, auch bin ich der vollen Uiberzeugung daß ein derartiger Vorgang von Seite der Wählerschaft, welche die Debatten am Rathstische mit regem Interesse verfolgt, ganz gewiß sehr abfällig beurtheilt werden würde. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderath

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