bungen beantragt die Section die Willfahrung dieses Ansuchens.- Wird ohne Debatte einstimmg zum Beschlusse erhoben. - Z. 6792. 2. Liegt folgender schriftlicher Antrag vor: Löblicher Gemeinderath Die Protokolle über die Sitzungen des Gemeinderathes haben im Laufe der Zeit derartige Dimensionen angenommen, daß ihre Abfassung die Thätigkeit des Gemeinde Secretärs, mit Rücksicht auf die vielen und wichtigen ihm übertragenen Functionen unverhältnißmässig in Anspruch nimmt und daß die Reinschrift derselben einen Gemeinde Diurnisten während eines grossen Theiles des Jahres ausschließlich beschäftigt. Diese Umstände erscheinen mir in erster Linie als die Verschwendung einer werthvollen Arbeitskraft, in zweiter, als die Veranlassung zu unnöthigen Auslagen. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen. "In Zukunft sind die Raths Protokolle mit genauer Befolgung des §.19 der Geschäftsordnung zu führen und hat die Aufnahme der Debatten in dieselben zu entfallen. Wilhelm Klein.
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