Breslmayr zur Einwendung gebracht, daß die Bauherstellung billiger und solider zu stehen käme, wenn der Bau im heurigen Jahre blos unter Dach gebracht, und im nächsten Frühjahre zur Vollendung gelange, somit das Gebäude im ausgetrockneten Zustande bezogen werden könnte. Der Herr Vorsitzende macht aufmerksam, daß der Sectionsantrag in mehrere Theile zerfalle. Erstens in die Genehmigung des Kostenvoranschlages und der Baubedingungen, welche Genehmigung bereits erfolgt ist. Zweitens. Die Bestimmung ob die Arbeiten an einen Generalofferenten oder speziell an einzelne Geschäftsleute wie beim Armenhausbau zu vergeben seien. Drittens. Bis wann die Professionisten ihre Arbeiten zu liefern haben. Viertens. Wann der Bau vollständig vollendet zu sein habe, so daß das Gebäude bezogen werden könne. Fünftens. Die Feststellung des Termines
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