Ratsprotokoll vom 26. Mai 1882

vorliegenden geänderten Bauplan für das neue Versuchsanstalts Gebäude im Principe genehmigen, und die Vergebung des Baues an hiesige Gewerbetreibende im Offertwege bewilligen b. Die diesbezügliche Offertausschreibung hätte mit Zugrundelegung der bei dem Armenhausbau angenommenen Einheitspreisen und mit Berücksichtigung der zu entwerfenden Baubedingungen dahin zu lauten, daß die koncurirenden Baumeister ihre Offerte entweder für Bau und Steinmetzarbeiten allein, oder aber auch einen Generalanboth für sämmtliche Professionisten Arbeiten einbringen können. Die übrigen Offerte über Professionisten Arbeiten von hiesigen Gewerbetreibenden können nur dann berücksichtiget werden, wenn sich dieselben günstiger als bei einem General Anboth darstellen werden. Der von städt. Ingenieur auszuarbeitende Kostenvoranschlag, sowie die Baube-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2