wie z. B. die Quaistelle unter der NeuBrücke eine sei. - Der Herr Vorsitzende glaubt, daß eben wenn an dieser Stelle ein Geländer hinkomme die Buben erst recht viel sich dort und namentlich am Geländer herumtreiben und vielleicht um so eher verunglücken werden. Herr G.R. Josef Peyrl ist ebenfalls dieser Anschauung und macht noch aufmerksamdaß ihm ein Fachmann gesagt habe, es könne an besagter Stelle ein eisernes Geländer beim Eisgang ein gefährliches Hinderniß bilden und habe wohl aus diesei Grund die Staatsbaubehörde nicht selbst ein solches Geländer angebracht. Herr G.R. Victor Stigler kann sich dieser Anschauung nicht anschliessen. Er betont nochmals die Pflicht der Gemeinder solche Schutzgeländer herzustellen. Geschehe trotz dem ein Unglück dann könne wenigstens nicht die Gemeinde dafür verantwortlich gemacht werden. Er hält seinen Antrag aufrecht und zwar dahin lautend, daß die Bausection die angeregte Errichtung eines Ge-
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