Raths- Protokoll aufgenommen am 26. Mai 1882 über die diesjährig IX. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der KK. landesfürstlichen Stadt Steyr. Gegenwärtig Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Kautsch Jakob Dürrnberger Joh. Nepomuk Landsiedl Anton Göppl Emil Mayr Johann Haller Josef Perz Mathias Holub Karl Peyrl Josef Huber Julius Reder Josef Huber Leopold Redl Johann Jäger Anton v Waldau. Schachinger Franz Stigler Victor. Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags
Tagesordnung 1. Mittheilungen. 2. Wahl von 4 Mitgliedern in den KK. Stadtschulrath Steyr. II. Section 3. Rapulare des Erträgnisses des Frühjahr Jahrmarktes. III. Section. 4. Antragstellung pcto Anbringung eines Geländers bei der Quaimauer unterhalb der Neubrücke. 5. Amtsbericht pcto Nothausgang im Theater. 6. Beschlußfassung bezüglich der Vergebung des Baues des neuen VersuchsAnstalts Gebäudes auf Grund des geänderten Bauplanes. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und erstattet folgende Mittheilungen.
1. a. Im Vollzug des Gemeinderathsbeschlusses vom 12. d. Mts. betreffend den Brückensteg bei Garsten, wurden die Gemeinde Vertretungen von Garsten und Ulrich zur Unterzeichnung des Uibereinkommens mit der Kronprinz Rudolfsbahn eingeladen. Sie unterfertigten das Uibereinkommen, und wurde dasselbe dann sofort der Kronprinz Rudolfsbahn Verwaltung eingesendet. Bezüglich der seinerzeitigen Brückenwegmauth schlossen sich die Gemeindevertretungen den Ansichten der Gemeinde Steyr vollkommen an nur äusserten sie den Wunsch, daß die Prosessionen an den Bittagen den Brückenweg mauthfreipassiren dürften. Wird einstimmig zur genehmigenden Kenntnis genommen. - Z 6245. b. Z. 3749 / I . An den Herrn Bürgermeister in Steyr Der Gemeinderath der Stadt Steyr hat in den der Allerhöchsten Bezeichnung gewürdigten Majestäts Gesuche vom 15. Jänner 1881 die Bitte gestellt, auch nach der Vereinigung der Betriebsverwaltung der Kronprinz Rudolf Bahn mit der
Verwaltung der Linien der Kaiserin Elisabeth Bahn die dort bestehende Betriebs Direktion der ersteren Bahn in der genannten Stadt zu belassen, beziehungsweise die Stadt Steyr bei Aufstellung der Behörden für den Staatseisenbahnbetrieb thunlichst zu berücksichtigen. Hierüber hat zu Folge Allerhöchster Ermächtigung das hohe KK. Handels Ministenum mit dem Erlasse von 3. Mai d. Js Z. 14291 folgendes eröffnet: In ersterer Beziehung ist zunächst zu bemerken, daß nach § 1 der mit Allerhöchster Entschliessung vom 24. Februar d. Js. genehmigten Grundzüge für die Organisation des Staatsbetriebes auf den westlichen Staatsbahnen und vom Staate betriebenen Privatbahnen zur Führung des Betriebes dieser Bahnen, zu welchen ihrer Lage nach auch die Kronprinz Rudolfbahn gehört, die Errichtung einer für den gesammten Betriebskomplex einheitlich fungirenden Central-Verwaltungsstelle
mit dem Sitze in Wien zu erfolgen hat. Es erscheint daher nicht thunlich, für eine der zu vereinigenden Bahnen weiterhin eine selbstständige Betriebsleitung ausserhalb Wiens bestehen zu lassen. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß durch die Auflassung der Betriebs Direktion in Stadt Steyr dieselbe in wirthschaftlicher Beziehung einen Schaden erleidet, indem mehr als 200 Perso nen, welche als Bahnbedienstete derzeit in Steyr ihr Domizil haben, künftighin ihren Aufenthalt dort nicht mehr zu nehmen genöthigt sind und auch die befürchteten Nachtheile durch die beabsichtigte Verlegung eines der nach den Allerhöchst genehmigten Grundzügen aufzustellenden Ober-Betriebsamtes nicht aufgewogen worden nachdem der Personalstand eines solchen Amtes aus höchstens 25 -30 Bediensteten bestehen wird. Um nun der Stadt Steyr für diesen Entgang möglichst Ersatz zu biethen, hat der Herr Handelsminister über Antrag des Vorstandes der KK. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Aussicht genommen, um den Abtheilungen der zu errichtenden Cen-
tralverwaltungsstelle, u. z. die Abtheilung V. Einnahmen Controlle nach Steyr zu verlegen. Da aber über die Thunlichkeit der Trennung dieser Geschäftsabtheilung von den übrigen Abtheilungen hinreichende Erfahrungen nicht vorliegen und es immerhin möglich ist, das sich die Verlegung für den Dienstgang nicht als förderlich erweist, kann der Herr Handelsminister vorerst diese Maßnahme nur als eine provisorische und jederzeit widerrufbare in Aussicht nehmen und muß sich zumal in solchen Fragen die Rücksichten des Eisenbahnbetriebes vor Allem ausschlaggebend sind, vorbehalten, eventuell die erwähnte Abtheilung mit den übrigen Abtheilungen der Centralverwaltungsstelle auch örtlich wieder zu vereinigen. Hievon wollen Euer Wohlgeboren den Gemeinderath der Stadt Steyr in Erledigung des eingangserwähnten Gesuches in Kenntnis setzen. - Linz den 10. Mai 1882 Für den KK. Statthalter L. Metternich
Der Herr Vorsitzende glaubt der löbliche Gemeinderath wird diese herabgelangte hohe Verfügung zur erfreulichen Kenntnis nehmen und die Anerkennung hiefür durch Aufstehen von den Sitzen bethätigen /.geschieht ./ ferners wolle der löbliche Gemeinderath ferners bestimmen, daß sowohl seiner Excellenz dem Herrn Handelsminister als auch dem Vorstande der kk. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Wien für die vorläufig provisorisch getroffene Maßnahme der schriftliche Dank im Wege der hochlöblichen KK. Statthalterei in Linz dargebracht werde. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 6536. c. Der Herr Vorsitzende beantragt da der Markt Urfahr vor einigen Tagen zur Stadt erhoben worden, einen Glückwinsch dahin abzusenden. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben d. Wird gemäß Einladung des FranziscoCarolinum vom 24. l. Mts. praes unter Z. 6810 einstimmig beschlossen, daß die Gemeinde Steyr denselben als Mitglied mit einen Jahresbeitrag von 4 fl 20 xr beitrete. Der Herr Vorsitzende spricht den Wunsch
aus, daß die Betheiligung an dieser Landesanstalt eine allgemeine werde. - Z. 8610. e. Dem Herrn G. R. Dor. Hochhauser wird über Ansuchen ddto. 25. l. Mts praes. unter Z.6823, behufs Gebrauche einer Badecur ein vierwöchentlicher Urlaub ertheilt: Z. 6823 2. In den mit Ende des Schuljahres wieder auf 3 Jahre neu zu konstituirenden KK. Stadtschulrath werden über Vorschlag des Herrn G. R. Leopold Huber die bis herigen Herren nämlich Gustav Gschaider, Emil Göppl, Leopold Putz und Dor. Alois Spängler einstimmig wieder gewählt. - Z.6193. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. 3. Der heurige Frühjahrsmarkt hat an Marktplatz und Standelgefälle ein Reinerträgnis von 572 fl 39 xr ergeben. um 39 fl 80 xr mehr als der selbe Markt im Jahre 1881 ergeben hatte. Wird einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 6628.
III. Section Referent, Sectionsobmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 4. Uiber den in der letzten Sitzung von Herrn G. R. Victor Stigler gestellten Antrag am Einsquai unter der Neubrücke ein Geländer anzubringen, hat die Bausection die diesfalls schon vorhandenen Vorakten ausheben lassen und befindet sich dabei ein Plan des städtischen Bauamtes wonach ein Geländer bestehend aus 22 Stück gußeisernen Ständer und 84.5 Meter runden schmiedereisernen Stangen sammt Herstellung auf 260 fl käme Die Kosten hätte nach einer Aeusserung der Staatsbaubehörde die Gemeinde Steyr zu tragen. Die Bausection habe heute diesbezüglich noch keinen Antrag ausgearbeitet, da sich noch vorher mit dem KK. Staatstechniker Hronek Rücksprache pflegen wolle. Herr G.R. Viktor Stigler empfiehlt diese Angelegenheit der eindringlichsten Beachtung, weil wenn einmal ein Unglück geschehe, es allgemein heißen werde, ja warum wurde denn diese so gefährliche Stelle nicht durch ein Geländer geschützt.
Die Bausection möge erheben ob sich dieses Geländer bei den jetzigen billigeren Eisenpreise nicht billiger anschaffen lasse. Herr G. R. Josef Haller glaubt, daß dies der Fall sei, wenn man statt gußeiserne Träger, hölzerne Träger nehme und diese an der Quaimauerwand mittelst Klammern befestige. Herr J. R. Jakob Kautsch unterstützt den Antrag des Herrn d. R. Viktor Stigler, und wünscht nur, daß die Bausection an Hammerschmiedberg an der bekannten abschießigen Stelle ebenfalls ein einfaches Holzgeländer anbringe, welche Anbringung er schon voriges Jahr an geregt habe Herr G. R. Karl Holub glaubt, daß es eben noch sehr viele Stellen gebe, welche durch Geländer zu schützen wären so z. B. am Wehrgraben oder unter der Ennsbrücke. Her G. R. Victor Stigler meint, alle Punkte ließen sich schwer versichern wohl aber die gefährlichsten Stellen
wie z. B. die Quaistelle unter der NeuBrücke eine sei. - Der Herr Vorsitzende glaubt, daß eben wenn an dieser Stelle ein Geländer hinkomme die Buben erst recht viel sich dort und namentlich am Geländer herumtreiben und vielleicht um so eher verunglücken werden. Herr G.R. Josef Peyrl ist ebenfalls dieser Anschauung und macht noch aufmerksamdaß ihm ein Fachmann gesagt habe, es könne an besagter Stelle ein eisernes Geländer beim Eisgang ein gefährliches Hinderniß bilden und habe wohl aus diesei Grund die Staatsbaubehörde nicht selbst ein solches Geländer angebracht. Herr G.R. Victor Stigler kann sich dieser Anschauung nicht anschliessen. Er betont nochmals die Pflicht der Gemeinder solche Schutzgeländer herzustellen. Geschehe trotz dem ein Unglück dann könne wenigstens nicht die Gemeinde dafür verantwortlich gemacht werden. Er hält seinen Antrag aufrecht und zwar dahin lautend, daß die Bausection die angeregte Errichtung eines Ge-
länders am Ennsquai unter der Neubrücke, wo eben die Quaimauer senkrecht in den dortselbst sehr reissenden Fluß abfällt, nochmals in Erwägung ziehen solle. Dieser Antrag wird ohne weiterer Debatte mit Majorität zum Beschlusse erhoben. - Z 6641. 5. In der Gemeinderaths Sitzung vom 28. April l.J. wurde der vom Bauamte entworfene Plan, über den von der zweiten Gallerie im Theater zu erbauenden Nothausgang, welchem ein Kostenvoranschlag von 405 fl 14 xr betrage nicht angenommen sondern das Bauamt beauftragt ein billigeres Projekt auszuarbeiten. Hierüber berichtete das Bauamt unterm 18. l. Mts, daß ohne Ausserachtlasfung der bestehenden Bestimmungen der Bauordnung ein billigeres Projekt für die Herstellung des Nothausganges von der Theatergalerie in die Frohnfeste nicht vorgelegt werden kann und die bei der Berathung der löbl. Bausection vom 26. April l. Js. mündlich bean-
tragte Herstellung dieses Ganges auf eisernen Traversen und mit eisernen Geländer nach dem vorliegenden Kostenvoranschlage auf 549 fl 35 xr zu stehen kommen dürfte, daher um 144 fl 21 xr theuerer als das ursprüngliche Projekt. Die Section beantragt nun den in Rede stehenden Notausgangsbau nach den bereits am 28. April l. J. besprochenen Projekte mit einem Kostenaufwand von 405 fl 14 xr im Regiewege auszuführen, da die angeregt gewesene anderweitige Herstellung dieses Ganges, nicht die nöthige Feuersicherheit gewähren und überdies um 144 fl 21 xr höher zu stehen. käme. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 1542. 6. Gemäß Gemeinderathsbeschlusses vom 28. April l.Js. wurde der Bauplan für die Versuchswerkstätte von der Direktion der Anstalt zweckentsprechend umgearbeitet und von der Bausection eingehend begutachtet: Die Section stellt den Antrag: a. der löbliche Gemeinderath wolle den
vorliegenden geänderten Bauplan für das neue Versuchsanstalts Gebäude im Principe genehmigen, und die Vergebung des Baues an hiesige Gewerbetreibende im Offertwege bewilligen b. Die diesbezügliche Offertausschreibung hätte mit Zugrundelegung der bei dem Armenhausbau angenommenen Einheitspreisen und mit Berücksichtigung der zu entwerfenden Baubedingungen dahin zu lauten, daß die koncurirenden Baumeister ihre Offerte entweder für Bau und Steinmetzarbeiten allein, oder aber auch einen Generalanboth für sämmtliche Professionisten Arbeiten einbringen können. Die übrigen Offerte über Professionisten Arbeiten von hiesigen Gewerbetreibenden können nur dann berücksichtiget werden, wenn sich dieselben günstiger als bei einem General Anboth darstellen werden. Der von städt. Ingenieur auszuarbeitende Kostenvoranschlag, sowie die Baube-
dingnisse können bei dem städt. Bauamte vom Sonntag den 4. Juni l. Js an eingesehen, und auch in Abschrift entgegen genommen werden. Zur Einbringung sämmtlicher Offerte ist ein Termin bis Montag den 12. Juni 5 Uhr abends festgesetzt. Herr G. R. Karl Holub wünscht vorher zu wissen was der Bau nach den nun vorliegenden Plan kosten werde. Herr G. R. Josef Peyrl äussert denselben Wunsch. Her G. R. Jakob Kautsch erwiedert, daß der Kostenpunkt des jetzigen Planes von den früheren welche auf etwa 38000 fl berechnet war nicht wesentlich verschieden sein kann, da ja nur eine Verlegung der Räumlichkeiten stattfand, die Dimensionen seien ja eigentlich dieselben geblieben. Er befürworte wärmstens den Sectionsantrag, da die Sache sich nun nicht länger hinausschieben lasse Herr Vicebürgermeister Leopold Putz glaubt, daß man die Offertausschreibung erst dann genehmigen solle, wenn dem Gemeinderathe der Kostenvoranschlag vollkommen genau bekannt sein wird. Man möge das Bauamt betreiben und macht dieses
die Berechnung bis 4. Juni fertig, so könne ja am 4. Juni eine ausserordentliche Gemeinderaths Sitzung stattfinden und sofort die Offertausschreibung mit kurzen Termin erfolgen. - Herr G. R. Josef Reder schließt sich dieser Anschauung an. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob nun nicht auch die Verlängerung des Uferschutzbaues am Eysnfeld nothwendig sein werde. Herr Referent erwiedert, dies sei selbstverständlich und auch schon am Plane ersichtlich. Herr G.R. Karl Holub hält die Verlängerung des Uferschutzbaues nunmehr nicht kostspielig, da die Hauptsache ja ohnehin die Waffenfabrik gemacht habe. Er möchte aber nur heute schon in Anregung bringen daß die Offentvergebung so wie beim Armenhaus nach den Gewerben separat und nur an Einheimische vergeben werde.- Herr G. R. Josef Reder und Josef Peyrl sind derselben Ansicht. Der Herr Vorsitzende erwiedert es sei dies
ganz richtig und habe auch die Bausection diese Ansicht geäußert. Nur in Folge der grossen Dringlichkeit glaubt man auch die Frage eine Gesammtvergebung anregen zu müssen. Herr Referent macht aufmerksan, daß der Gesammtersteher die Arbeiten mehr vertheilen und so schneller liefern könne. Herr G. R. Josef Peyrl ist für die direkte Vergebung der verschiedenen Arbeiten Herr Referent bemerkt, daß eben die Bauausführung schon sehr dringend sei, wie dies aus nachstehenden hohen Ministerial Erlaß ersichtlich sei. Ministerium für Cultus und Unterricht Z. 8367. An Seine Hochwohlgeberen den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr etc. etc. Georg Pointner.- Das Unterrichts Ministeriun hat für die besondere Ausstattung der vereinigten Versuchsanstalt und Fachschule für Eisen und Stahlindustrie in Steyr anläßlich deren bevorstehender Unterbringung in dem neuen Gebäude bereits für das laufende Jahr einen grösseren, ausserordentlichen Betrag in das laufende Budget aufgenommen.
Nachdem es nothwendig ist, im Hinblicke auf die seinerzeitige Uibersiedlung die Bestellung an Maschinen und grösseren Werkzeugen rechtzeitig zu machen und für die Flüssigmachung der erforderlichen Fonds Vorsorge zu treffen, werden Eure Hochwohlgeboren ersucht, über den Zeitpunkt der Vollendung des Baues und der Möglichkeit, an die Inneneinrichtung der Anstalt zu schreiten, gefälligst anher Mittheilung zu machen. Das Unterrichts-Ministerium legt besonderen Werth darauf, daß das neue Fachschulgebäude noch im Laufe dieses Jahres bezogen werden kann, da ein weiteres Belassen der Anstalt in den bisherigen Localitäten, namentlich während des Winters durchaus unzulässig erscheint. - Wien am 2. Mai 1882 Für den Minister für Cultus und Unterricht Fidler. - Herr G.R. Viktor Stigler befürwortet die schleunige Durchführung, wünscht aber auch, daß vor der Offertausschreibung dem Gemeinderath der genaue-
Kostenvoranschlag vorgelegt werde. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Punkt a des Sectionsantrages zur Abstimmung und wird der nun vorliegende Bauplan im Principe einstimmig genehmigt. Sodann wird über den Antrag des Herrn Vicebürgermeisters Leopold Putz welcher als Gegenantrag zu Punkt b. des Sectionsantrages betrachtet wird, zur Abstimmung gebracht u. dieser Antrag wird mit allen gegen eine Stimme /. Herr G.R. Jakob Kautsch ./ zum Beschlusse erhoben. Demgemäß hat also das Bauamt die Berechnung des Kostenbetrages bis 4. Juni fertig zu machen, sodann wird eine ausserordentliche Gemeinderaths Sitzung stattfinden und hierauf ohne Verzug die Offertausschreibung der Arbeiten mit kurzen Termine erfolgen. - Z 6791. Nach Erschöpfung der Tagesordnung ersucht Herr G. R. Anton v. Jäger, daß die Bausection erheben solle, in wieferne nicht das beim Auslaufbrunnen in Ort ablaufende Wasser nicht in einen Bassin gesammelt und so bei etwaiger Feuersgefahr benützt werden könnte. Herr G.R. Josef Peyrl unterstützt dieses Ansuchen.
Dasselbe wird von der Bausection zur Kenntnis genommen. Herr G. R. Johann Nep. Dürrnberger fragt ob nicht etwa beim neuen Armenhausbau wie bei allen grösseren öffentlichen Gebäuden eine Grundsteinlegung stattfinde. Wenn dies der Fall so werde vielleicht der hochwürdigste Herr Bischof von Linz falls er hiezu eingeladen werde, die geistlichen Funktionen hierbei übernehmen. Hierüber wird ohne Debatte mit Majorität beschlossen: Es sei eine Grundsteinlegung beim neuen Armenhause zur baldigst gelegenen Zeit abzuhalten, und hiezu der hochwürdigste Bischof von Linz einzuladen. Mit dem weiteren Arangement dieser Feierlichkeit wird der Herr Bürgermeistes betraut Schluß der Sitzung halb 5. Uhr Nachmittags. Der Vorsitzender G. Pointer Die Gemeinderäthe Holub Joh. Nep. Dürnberger Der Schriftführer Fritz Hähnel
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