Ratsprotokoll vom 12. Mai 1882

Dieser Ansicht ist auch der Herr Gemeinderath Gschaider Gustav und der Herr Vorsitzende, und schliessen sich sodann auch die übrigen Herren G. R. derselben an. Der Herr Vorsitzende erklärt nun, daß er im diesen Sinne sich mit den beiden Gemeindevorstehern von Garsten und Sct. Ulrich besprechen und sodann das Resultat dem löblichen Gemeinderathe mittheilen werde. a. Z.6245. I. Section Mit dem Referate über den Punkt 1, ist seitens der Section Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel betraut und referirt derselbe wie folgt: Mit Eingabe de dato 15. April 1882 praes unter Zahl 5076, hat der städtische Gefällspächter Herr Ludwig Weiss durch seinen ausgewiesenen Bevollmächtigten Herrn Dr. Seidl Advokat in Steyr, den mit ihm am 23. November 1880 abgeschlossenen Gefällspachtvertrag, der Stadtgemeinde Steyr mit letzten Juni 1882 gekündet und obliegt es nun dem löblichen Gemeinderathe zu entscheiden, ob diese Kündigung angenommen, oder zurüchgewiesen werde. Die Eingabe des Herr Ludwig Weiss lautet:

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