Ratsprotokoll vom 12. Mai 1882

Herr G. R. Jakob Kautsch, will bezüglich der zu erwartenden Passanten Anzahl etc. vom Amte eine proximative Zusammenstellung ausarbeiten lassen. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt die Verpachtung vorläufig auf ein Jahr zu empfehlen, weil man sodann schon sehen wird, ob die Verzinsung des Anlagekapitals sich ergebe oder nicht, wonach man dann die Höhe der Brückenwegmauthgebühr reguliren könne. Herr G. R. Franz Breslmayr meint der Herr Bürgermeister möge sich diesfalls vorher mit den beiden GemeindeVorstehern von Garsten und Ulrich besprechen und das Resultat sodann mittheilen, worauf dann ein endgiltiger Beschluß gefaßt werde. Herr G. R. Victor Stigler meint man möge schon heute die Ansicht aussprechen, als Brückenwegmauthgebühr den Betrag von 2 xr pr Person fest zu stellen und diese Mauth nach erfolgter Bewilligung derselben, um den Meistbiethenden und vorläufig nur auf ein Jahr zu verpachten.

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