Ratsprotokoll vom 12. Mai 1882

nes Theiles des Quenghoffeldes aus der Katastralgemeinde Garsten und dessen Einverleibung in das Stadtgebieth Steyr ausgesprochen hat. Gemeinde Vorstehung Garsten am 30. April 1882. Der Gemeindevorsteher Eder. In Folge dessen wurde der Excellenz gräflichen Gutsdirektion Steyr folgendes Schreiben übermittelt. - Z. 5780. An die geehrte Exzellenz gräfl. Lambergsche Gutsdirektion in Steyr. - Im Nachhange zum hierämtl. Schreiben vom 29. v. Mts. Z. 5516 beehre ich mich hiemit zu eröffnen, daß laut soeben eingelangter Zuschrift der Gemeinde Vorstehung Garsten, der dortige GemeindeAusschuß in seiner Sitzung vom 30. April l. Js. sich einhellig gegen die Abtrennung eines Theiles des Quenghoffeldes aus der Katastralgemeinde Garsten und dessen Einverleibung in das Stadtgebieth ausgesprochen hat mithin der gefertigten Gemeinde Vertretung Steyr, falls Herr Josef Werndl auf die sofortige Erwerbung des Grundes und Abschluß des Vertrages beharren sollte die Gelegenheit benommen ist, mit der Gemeinde Garsten

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