sichtlich ist und beantragte es möge bezüglich der in Rede stehenden Kohlerbrücke die Beitragsleistung in der Art ein für allemal bestimmt werden, daß die Herhaltung des Brückenoberbaues und der beiden Mitteljoche Sache der Gemeinde allein sei, die Herhaltung der Schlachtwände Sache der Wehrgrabencommune allein sei, dagegen aber die Herstellung und Herhaltung des jetzt in Rede stehenden linken Brückenkopfes und des wohl auch bald neu herzustellenden rechten Brückenkopfes aus Steinmauerwerk, die Gemeinde und die Wehrgraben Commune gemeinsam und zu gleichen Theilen zu bestreiten haben. In diesem Sinne haben sich auch die Vertreter der Gemeinde und der Vertreter der Wehrgraben Commune Herr Georg Schartner, bei der am 9. l. Mts. stattgehabten Baubewilligungs Commission zu Protokoll verpflichtet und diese Frage ein für allemal geregelt.
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