sich sehr bald, daß der vorhandene Brunnen und Wasserleitung viel zu wenig Wasser liefert, als man tagtäglich braucht, beide Objekte geben nicht einmal so viel Wasser als zum Mörtelmachen benöthiget wird, geschweige erst zum Kalklöschen. Der ergebenst Gefertigte hat daher an dem Herrn Bürgermeister die dringende Bitte gestellt um schnelle Abhilfe, weil ich tagtäglich grossen Schaden erleide und vorräthigen Kalk nicht zusammen bringen kann; der ergebenst Gefertigte bekam hierauf mit dem Dekrete Zahl 5596 de dato 27. April 1882 einen abschlägigen Bescheid, welcher mich schwer betroffen hat und auch nicht einleuchten will. Ich suchte umgehend nochmals an, worauf mir das Dekret sofort mit der Zahl 5613 de dato 28. April 1882 eingehändigt wurde mit der Weisung an den löblichen Gemeinderath Vorstellung zu machen. Der abweisliche Bescheid sagt daß die Wasserbeschaffung naturgemäß meine Sache ist und in den Baubedingnissen sowie in meinem Offerte keine betreffende Bedingung gestellt ist. Warum geschah das nicht? ich werde es ei-
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