und dies würde nach seinen Anschauungen nicht geschehen, ja im Gegentheil es würde das Interesse der Stadt schwer geschädigt werden. Zeigen wir, daß wir den Pächter nicht in seinem Rechte schützen so werden wir keinen Pächter mehr bekommen, höchstens einen der uns statt 15666 fl vielleicht nur 12000 fl oder noch weniger biethe, das macht für die noch aushaftenden 3 1/2 Pachtjahre weit über 10000 fl zum Schaden der Gemeinde aus. Wer also die Interessen der Bürgerschaft und der Gemeinde wahren will, müsse unbedingt für die Annahme des Sectionsantrages sein. Herr G. R. Victor Stigler schließt sich diesen Ausführungen an und macht darauf aufmerksam, daß mit der Annahme des Sectionsantrages keine Erweiterung des Pachtvertrages eintrete, da schon früher mehr Mauthschranken wie z. B. beim Kammerhoferhause, in Garsten etc. bestanden und seither nur in Vergessenheit geriethen. 15666 fl Pachtzins sei eine grosse Summe und es liege im Interesse der Gesammtheit, daß der Gemeinde diese Einnahme nicht geschmälert und hiedurch die Gemeindeeinnahmen bedeutend verkürzt werden.
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