(Siehe Akt präs am 15. April 1882) unter Z. 5076. Uiber diese Eingabe wurde das Amt beauftragt im Einvernehmen mit dem Herrn Gemeinderath Dr. Hochhauser eine diesbezügliche Aeusserung auszuarbeiten. Dieselbe lautet: Amtsbericht. Die Eingabe des Herrn Gefällspächters Ludwig Weiss de dato 15. April 1882. Z. 5076, zerfällt in eine Einleitung, in zwei länger ausgeführten Beschwerdepunkten und in den Schlußabsatz die eigentliche Kündigung enthaltend. In der Einleitung führt Herr Weiss aus, daß der Pachtvertrag vom 23. November 1880 auf die von der Gemeinde Vorstehung Steyr unterm 10. September 1880 Kund gemachten Pachtbedingnissen, (obwohl dieselben hierüber thatsächlich keine Bestimmung enthalten) und diese wieder auf die städtische Marktordnung vom 29. März 1866 und angeblich auch auf den Mauthtarif vom 19. Oktober 1874 kund gemacht
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