überhaupt auf meinen Grund zu obgenannten Zweck noch reflektirt, so sehe ich von meinen zu Protokoll gegebenen Aeußerungen ganz ab, und würde meinen Grund sammt der durch die Kegelbahn verbauten Fläche um den Betrag von 3200 f sage Dreitausend zweihundert Gulden ablassen. Das sämmtliche zur Kegelbahn verwendete Material würde ich jedoch als Eigenthum beanspruchen. Wie nun aus Vorstehendem hervorgeht würde ich auf eine Aufstellung einer Kegelbahn zwischen meinem Hause und dem neuen Gebäude selbstverständlich gänzlich verzichten. Um gefällige Beantwortung dieses meines Antrages ersuchend zeichne ich Hochachtungsvoll Jof. Heindl Steyr am 24. April 1882. In Folge dieser Zuschrift hat das Comité am 24 l. Mts. folgenden Beschluß gefaßt: Das Comité nimmt diese Zuschrift, nach welcher nun die Schwierigkeiten im Eysnfelde wesentlich beseitigt erscheinen zur angenehmen Kenntniß und
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