8. Comitéantrag betreffend die Erwerbung eines Bauplatzes für die Versuchs Anstalt und Lehrwerkstätte für die Eisen-Industrie. Der Herr Vorsitzende constatirt die vorhandene zweidrittel Majorität, erklärt die Sitzung für eröffnet, und erstattet folgende Mittheilungen. Am Schlusse der letzten Sitzung wurde erwähnt, daß am rechtsufrigen Ennsquai von der Gemeinde Schutt abgeleert werde trotzdem sich daselbst eine Tafel mit den Verboth der Schuttablage rung befindet. Er habe hierüber Erhebungen gepflogen und sich überzeugt, daß an zwei Stellen am dortigen Ennsquai solche Verbotstafeln stehen und in Folge eine der Tafeln nämlich die an der Stelle wo thatsächlich in Ermanglung jeden anderen Platzes Schutt abgeleert werde, entfernen lassen. Bezüglich der beiden angeblich wassenlosen Brunnen in Ort woselbst mittelst Tafeln das Waschen daselbst verbothen ist, ergab sich, daß diese Brunnen sammt Tafeln nicht der Gemeinde Steyr sondern der Brunnengemeinde Ort und Steyrdorf gehören,
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