Ratsprotokoll vom 28. April 1882

wand, welche dann gleichzeitig als Landpfeiler der Brücke verwendet wird, aufmauern, hiedurch das frühere Brückenlandjoch erspart, und sonach die Gemeinde zur Hälfte beitragspflichtig werde. Herr G. R. Josef Peyr wollte sich auch anfragen ob für diesen Fall eine bestimte Beitragspflicht vorliege, nach den Ausführungen des Herrn Referenten aber, empfehle er den Sectionsantrag zur Annahme. Herr G. R. Karl Holub spricht die Ansicht aus, daß innerhalb des Stadtgebiethes sämmtliche öffentliche Brücken die Gemeinde herzuhalten und hiefür auch das Brückenmauthrecht im Vereine mit den Pflastermauthrecht inne habe. Die Wehrgaben Commune habe sich eben im gegebenen Falle über seinen Antrag zur Beitragsleistung bereit erklärt. Herr G.R. Victor Stigler erklärt sich infolge dieser, von für ihm competenten Seite gegebene Aufklärung für zufrieden und schließt sich dem Sectionsentrage an. Herr G. R. Anton v. Jäger meint sich erinnern zu können, daß in früheren Zeiten zur Erhaltung der in Rede stehenden

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