wodurch eine Gefährdung der persönlichen Sicherheit herbeigeführt werden könnte, aufmerksam zu machen weshalbich gerne bereit bin bei einer zur Constatirung etwaiger Uibelstände und zur Behebung derselben zu veranlassen. den commissionellen Erhebung mitzuwirken. Nach diesen Auseinandersetzungen glaube ich, dürfte es die löbliche Gemeindevorstehung nicht mehr für nothwendig finden die Ingerenz der hohen kk. Statthalterei anzurufen. Vorstadtpfarramt Steyr am 24. April 1882. Joh. Nep. Dürenberger Pfarrer. Die Section beantragt dem Ansuchen um Abhaltung einer Localcommissionn, unter Auflassung des früheren Gemeinderathsbeschlusses vom 18. April 1882 zuzustimmen. Herr G.R. Viktor Stigler unterstützt diesen Antrag, weil durch obige Eingabe die Competenz der Gemeinde anerkannt werde, die Auflassung des Beschlusses vom 18. April 1883 sei aus dem Grunde nicht nötig da ja schon damals gesagt worden, falls die beanständete Eingabe von Seite des hochw. Vorstadtpfarramtes zurückgezogen werde,
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