29. März l. Js. nicht in der Weise aufgefaßt habe, als ich es wenigstens intentirt hatte. Ich beehre mich dieses mein Schreiben dahin zu interpretiren, daß ich keinen Conflictherbeiführen, sondern nur meiner Ansicht Ausdruck geben wollte, daß der Antrag, welcher in der Sitzung am 15. Jänner l. Js. eingebracht, und zum Beschlusse erhoben wurde, noch keinen Auftrag involvirt, da es in demselben hieß es wolle dahin gewirkt werden, daß die Kirchenthüren nach Aussen zu öffnen eingerichtet werden. Dieses Dahinwirken, meine ich, hätte auch und gewis ohne den mindesten Widerspruch durch Augenscheinname von Seite der löblichen Gemeindevorstehung durch gegenseitige Besprechung und Berathung, was in fraglicher Richtung geschehen könne, erreicht werden können. Es liegt gewiß im Interesse des Pfarrers Alles aufzubiethen, daß die persönliche Sicherheit in der Kirche nicht gefährdet werde. sowie ich der löblichen Gemeindevorstehung das Recht durchaus nicht abspreche auf etwaige vorhandene Uibelstände,
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