tuirenden Versammlung das Wort zu nehmen und er könne versichern es sei ihm dies sehr schwer geworden. Er hätte es aber für eine Taktlosigkeit gehalten, die Feierlichkeit, welche mit jeder inaugurirenden konstituirenden Versammlung verbunden ist, durch irgend welche polemische Erörterung zu beeinträchtigen, und polemisch hätte er werden müssen, weil ihm in dieser Versammlung von einer Seite eine Belehrung über maßvolles Auftreten ertheilt wurde, welche er nicht in der Lage sei, in Empfang zu nehmen und wenn er diese Belehrung heute nicht in einer Form ablehne, die ihm wohl zur Verfügung stünde, so hat das nur darin seinen Grund, daß er eingermassen anzunehmen glauben dürfe, diese Belehrung sei einigen Wohlwollen entflossen und daß sie andererseits ein neuerlicher Beweis der alten Wahrheit sei, daß das Vorurtheil im Leben eine grössere Rolle zu spielen pflege, als das Urtheil.
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