Ratsprotokoll vom 18. April 1882

Herrn Vor-Stadtpfarrers aber liegen keine fachgemässene Einwendungen sondern ein Protest vor, er hat uns einfach die Thüre gewiesen. - Hat der Herr Pfarres in Uibereilung gehandelt, dann möge er das Schriftstück zurückziehen. Herr G. R. Victor Stigler meint der Gemeinderath habe seine Autorität zu wahren und müsse in der Competenzfrage die Willensmeinung der höheren Behörde einholen ausgenommen, wenn der Herr Vorstadtpfarrer das Schriftstück als in Uibereilung und im Irrthum über die Competenz verfasst, wieder zurückziehen sollten. Herr G. R. Anton Mayr findet es auffallend, daß gerade der Herr hochw. Vorstadtpfarrer, gegen einen doch so guten und für die Mitmenschen so sorglichen Gedanken, so scharfe Worte gebraucht obwohl er ja selbst für den betreffenden Antrag im Gemeinderathe gestimmt haben Er hätte ja selbst kommen, und eine Commission verlangen können. Eine Einmischung der weltlichen Behörde in kirchliche Dinge liege gewiß nicht

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