Ratsprotokoll vom 18. April 1882

der Vorlage an die hohe KK. Statthalterei Umgang nehmen und dieselbe Localcommission beide Pfarrkirchen besichtigen lassen, wogegen von Seite des Vorstadtpfaramtes gewiß keine Auflehnung statthaben werde. Herr G.R. Dor. Hochhauses erwiedert hierauf, daß die Stadt Steyr mit der in Rede stehenden Verfügung durchaus nicht allein stehe. In ganz Niederoesterreich und glaublich auch in Steiermark wurden im Einvernehmen mit dem Erzbisthum diesbezügliche Maßnahmen getroffen. Nachdem in Oberoesterreich von Seite der Kirchenbehörden nichts geschehen, so müßten die sonst verantwortlichen Localbehörden diesen Gegenstand anregen, wie es bereits an vielen Orten geschehen ist. Er hätte gar nichts dagegen wenn geltend gemachte fachliche Einwendungen wie z. B. von Seite des hochwürdigen Herrn Kanorikus friedlich beigelegt würden. Von Seite des hochw.

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