Ratsprotokoll vom 18. April 1882

öffentlichen Gebäuden, schon von wegen des Interesses für die öffentliche Sicherheit. Der Herr Bürgermeister muß sich sicher stellen und den Akt der hohen kk. Statthalterei zur Entscheidung vorlegen, damit nicht etwa im gegebenen Falle er zur Verantwortung gezogen werden könne. Die hohe KK Statthalterei möge entscheiden und dann werde die Frage gelöst, wer die Verantwortung zu tragen habe. Herr G.R. Johann Redl constatirt auch, daß der hochwürdige Herr Kanonikus und Stadtpfares alsbald nach Erhalt des ämtlichen Auftrages mit dem Herrn städt. Ingenieur die Sache fachgemäß besprochen und auch die als dringend erkannten Vorkehrungen in der Exdominikaner Kirche sofort zu verfügen versprach. Es ist also ganz richtig wenn die Erledigung der obig verlesenen beiden Schriftstücke getrennt behandelt werde. Herr G. R. Victor Stigler findet dies vollkommen richtig, weil in der einen Eingabe offenbar die Competenz der Gemeinde bestritten wird. Die Beschlüsse des Gemeinderathes seien

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2