Ratsprotokoll vom 18. April 1882

Der hochwürdige Herr Kanonikus und Stadtpfarrer hat in einer vollkommen sachgemässen von hoher Intelligenz und Kunstsinn zeigenden Weise, gemäß des ämtlichen Dekretes, die gegen die genaue Durchführung desselben obwaltenden Umstände der Stadtgemeinde Vorstehung bekannt gegeben und die Sache der Erledigung nahe gebracht. Er hat die Competenz der Gemeinde anerkannt, selbst auf in der Exdominikanerkirche bestehende Uibelstände hingewiesen und um Abhilfe ersucht. Es wird daher dieser Eingabe von Seite der Gemeinde gewiß auch vollkommen Rechnung getragen werden und zwar vorerst durch Unterhandlungen mit Herrn Anton Landsiedl und durch Vornahme der Localcommissionellen Erhebungen. Von einen ganz anderen Geist, von Trotz diktirt, ist die Zuschrift des Herrn hochwürdigen Pfarrers Dürrnberger. Die ämtliche Zuschrift war vollkommen gerecht, nachdem aber dieselbe zurückgewiesen so übernimmt das hohe Vorstadtpfarramt vorläufig die weitere Verantwortung. Kirchen bilden keine Ausnahme in bauund polizeilicher Beziehung von anderen

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