Ratsprotokoll vom 18. April 1882

erhoben haben wissen wollte, ob die gemeinderäthliche Verfügung durch führbar sei. Herr G.R. Jakob Kautsch ist für den Antrag des Herrn Anton v. Jäger, weil er auch der Ansicht ist, daß der in Rede stehende Gemeinderathsbeschluss mehr ein Wunsch sei und hauptsächlich sich auf die Jesuitenkirche sich bezogen habe, ein einfaches schriftliches Dekretiren sei nicht möglich, es solle dieselbe Commission welche die Sache in der Stadtpfarre begutachten wird, auch dies in der Vorstadtpfarre thun. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz hält die Ausführungen des Herrn G.R. Jakob Kautsch für nicht ganz stichhältig, es handle sich heute nicht um einen Wunsch sondern um die gegen die Gemeinderathes Verfügung erhobene Einsprache der Incompetenz. Herr G.R. Dor. Hochhauser findet die beiden Schriftstücke der hochwürdigen Pfarrämter wesentlich von einander verschieden.

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