binnen 3 Tagen schriftlich Mittheilung zu machen. Vom hochwürdigen Herrn Kanorikus und Stadtpfarer langte nun am 27. März l.Js. praes unter Zahl 4130 folgende Zuschrift ein: Z. 148. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Auf die geschätzte Zuschrift ddto. 20. Jänner d. Js. Z. 1085 ddto. 25. März beehre ich mich zu aeussern, wie folgt Für die Stadtpfarrkirche wurde vom Gefertigten nichts angeordnet und zwar aus folgenden Gründen: 1. ist dies ganz unnöthig. Es sind nämlich 5 Ausgänge aus der Kirche respect. 7 Thüren welche bei grösserer Volksmenge schnell zu öffnen sind und deren Offnung auch bereit gehalten wird. Der Augenschein bezeugt auch, daß die vollständige Räumung der Kirche auch bei der grösten Zahl Andächtiger kaum 5 Minuten dauert. 2. Würde jede Thüre oder jeder Verschlag von innen oder aussen der architektonischen Schönheit des Gotteshauses Einhalt thun, wogegen ich im Namen der Kunst protestiren müßte.
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