Georg Arminger und dem hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrer Johann Nep. Dürrnberger in separater Ausfertigung zustellen lassen. Dieses Dekret lautet wörtlich: Auf Grund des Gemeindestatutes der Stadt Steyr und des Gemeinderathsbeschlusses ddto. 13. Jänner 1882 finde ich mich veranlaßt aus Rücksichten für die persönliche Sicherheit die Anordnung zu treffen, daß binnen Monatsfrist alle Thüren in den innerhalb des Stadtgebiethes gelegenen Kirchen, nach aussen zum öffnen einzurichten sind. Hievon setze ich Euer Hochwürden mit dem freundlichen Ersuchen in Kenntniß dafür gütigst Sorge tragen zu wollen, daß binnen Monatsfrist obige Anordnung auf Rechnung der betreffenden Kirche in allen in Ihren Pfarrspengel und innerhalb des Stadtgebiethes Steyr gelegenen Kirchen, genau befolgt, oder obwaltende Anstände angezeigt werden. Das städtische Bauamt ist mit der Uiberwachung dieser Anordnung betraut. Uiber dieses Dekret erschien der hochwürdige Herr Kanorikus im städtischen Bau-
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