Raths-Protokoll aufgenommen am 18. April 1882 über die diesjährige VIIte ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Herr Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Klein Wilhelm Göppl Emil Mayr Anton Gschaider Gustav Perz Mathias Haller Josef Peyrl Josef Dor. Hochhauser Johann Reder Josef Holub Karl Redl Johann Huber Leopold Schachinger Franz Jäger Anton v Waldau Stigler Victor Kautsch Jakob Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderath Anton Landsiedl Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags.
Tagesordnung 1. Comitèbericht in Betreff der Ausmittlung eines Bauplatzes für die zu erbauende Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte. I. Section. 2. /. in vertraulicher Sitzung :/ Gesuch um die bedingte Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft. 3. Aeusserung des hochwürdigen Stadtpfarramtes und Einsprache des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers über eine gemeindeämtliche Verfügung. III. Section. 4. Collectiv Eingabe der Herren Hausbesitzer am Eysnfeld um Herstellung der Stiege am Kalkofenberg. IV. Section. 5. Gesuch des Herrn Karl Kaps um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters für das II. Viertel 6. Verleihung der Interessen aus der Franz Josef und Elisabeth Stiftung für krüppelhafte Krieger.
Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit und erklärt die Sitzung für eröffnet: Herr G.R. Victor Stigler erbittet sich das Wort zu einer persönlichen Bemerkung: Es sei heute die erste ordentliche Sitzung des Gemeinderathes, welcher er beiwohne. Er wollte sich ursprünglich nicht mit Worten einführen, um sich nicht selbst überflüssiger Weise eine Bedeutung beizulegen, er wollte seine Haltung für sich sprechen lassen. Er sei jedoch apostrophirt und indirekte zu einer persönlichen Bemerkung gezwungen worden. In diesem Sinne habe er die Ehre die Erklärung abzugeben, daß er sich in diesem Vertretungskörper genau so verhalten werde wie er es im Interesse seiner Wähler, im Interesse der offenkundigen Motive seiner Wahl zu verantworten vermag. Daß er den maßvollen Anstand und den Takt einhalten werde, der hier von jedermann vorausgesetzt werden darf, betrachte er als vollkommen selbstverständlich. Daß er einigermassen über Zurückhaltung und Takt verfüge glaube er in diesem Saale schon bewiesen zu haben und zwar dadurch, daß er es unterließ, in der konsti-
tuirenden Versammlung das Wort zu nehmen und er könne versichern es sei ihm dies sehr schwer geworden. Er hätte es aber für eine Taktlosigkeit gehalten, die Feierlichkeit, welche mit jeder inaugurirenden konstituirenden Versammlung verbunden ist, durch irgend welche polemische Erörterung zu beeinträchtigen, und polemisch hätte er werden müssen, weil ihm in dieser Versammlung von einer Seite eine Belehrung über maßvolles Auftreten ertheilt wurde, welche er nicht in der Lage sei, in Empfang zu nehmen und wenn er diese Belehrung heute nicht in einer Form ablehne, die ihm wohl zur Verfügung stünde, so hat das nur darin seinen Grund, daß er eingermassen anzunehmen glauben dürfe, diese Belehrung sei einigen Wohlwollen entflossen und daß sie andererseits ein neuerlicher Beweis der alten Wahrheit sei, daß das Vorurtheil im Leben eine grössere Rolle zu spielen pflege, als das Urtheil.
Der Herr Bürgermeistes hatte in der selben Versammlung die Güte ihm aufmerksam zu machen, daß er in Gemeinderathe fachliche und persönliche Gegner habe. Er sei darauf vorbereitet gewefen im Gemeinderathe fachliche Gegner zu finden, daß er aber auch daselbst persönliche Gegner habe, das wußte er nicht; es erkläre ihm das Manches und er sei dem Herrn Bürgermeistes für die offiziell gemachte Mittheilung sehr zum Danke verpflichtet. Im Uibrigen könne er die Versicherung aussprechen, daß ihm seine Gegner seien es nun wenige oder viele nicht irre machen werden, in jedem gegebenen Falle seiner gewonnenen Uiberzeugung treu zu bleiben, daß sie ihm nicht hindern werden, im Sinne dieser Uiberzeugung zu handeln, so gut er es vermag, im Sinne dieser Uiberzeugung zu stimmen, wie er es im Interesse des öffentlichen Wohles und der fortschrittlichen Entwicklung der Stadt für gut halte, gleichgiltig ob er kurze Zeit oder mehrere Jahre am Rathstische sitzen
werde. Wird ohne weiterer Bemerkung zur Kenntnis genommen. Der Herr Vorsitzende referirt sodann über nachstehende Einläufe: a. Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz sucht zum Gebrauche einer Badecur um einen einmonatlichen Urlaub an. - Z. 5193 Wird einstimmig genehmigt. b. Herr Josef Rappel Besitzer des Linzer Opheums sucht um Uiberlassung des städtischen Theaters zu einer Vorstellung am 29. l. Mts an Wird mit Rücksicht auf die vorgerückte Saison einstimmig abgewiesen. c. In die Assentirungs-Commission für den 22 und 24.6. l Mts werden die beiden Herren G. R. Leopold Hubes und Anton Landsiedl einstimmig gewählt. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten.
1. Namens des in der Gemeinderaths Sitzung vom 31. März l.Js. mit der Ausfindigmachung eines passenden Bauplatzes für die Versuchs Anstalt und Lehrwerkstätte betrauten Comitès bringt der Herr Vorsitzende den umfassenden Protokollarbericht desselben zur Verlesung nach welchem das Comitè nachstehende 4 Plätze eingehend besichtigte und hierüber zu folgenden Resultat gekommen ist. 1. Die buklige Wiese hat sich bei der vorgenommenen eingehenden Bodenuntersuchung als Sumpfterrain erwiesen und hat trotzdem der Eigenthümer desselben Herr Urban Schreiberhuber im Falle eines Kaufes seitens der Gemeinde für den jetzigen Gehweggrund 3 fl pr □Klafter und für den Wiesengrund 4 fl pr Quadrat Klafter verlangt, so daß die Grundbeschaffung sammt den erforderlichen Pilotirungen und tieferen Fundamenten über 10000 fl zu stehen käme daher von einer Verwendung dieses Bauplatzes abgesehen werden müsse. 2. Das Eysnfeld Parzelle 429I u 429II nächst dem Gasthause zur neuen Welt, wurde mit
Rücksicht auf die daselbst erforderliche stärkere Fundirung und der doch noch nicht gänzlich beseitigten Wassergefahr als minder geeignet befunden umso mehr als Frau Heindl für die Ablösung den Kegelstätte sammt Nebengrund 3400 fl Ferner die Abtretung eines 1.50 Meter breiten Strasengrundstreifens längs ihres Gartens und die Erbauung einer kleineren Kegelstätte mit den muthmäslichen Kosten von 400 fl verlangt. der weiters nothwendige anstossende Waffenfabriksgrund wäre um 2 fl pr [Quadrat] Klafter zu haben, was also für circa 350 Klafter 700 fl ausmacht, ferner die daselbst erforderliche Mehrfundirung 2000 fl gibt also gleichsam für den Grundschon einen Kostenaufwand von 6500 fl was bei dem Umstande als der übrige Kostenvoranschlag für das Gebäude 41000 fl beträgt eine bedeutende Uiberschreitung, der bewilligten 45000 fl ausmachen würde, daher auch auf diesen Baugrund nicht weiters reflektirt werden könne. 3. Das Auböckfeld wurde vom Herrn KK. OberIngenieur Hronek als geeignet befunden, nachdem die etwas zu geringe Breite,
sobald die Flügel des Gebäudes in die Länge verlegt würden, nicht weiter hinderlich wäre. Herr Hronek ist in erster Linie fürs Auböckfeld, in zweiter Linie fürs Eysnfeld und in dritter Linie fürs Fürstenfeld. Die buklige Wiese komme gar nicht mehr in Betracht. Die übrigen Comitèmitglieder finden aber das Auböckfeld als minder geeignet, weil es zu schmal, und die Gas und Wasserzuleitung daselbst ebenfalls mit grösseren Auslagen verbunden ist, aus welchem Grunde das Comité diesen Platz nur secundo loco in Vorschlag bringt. 4. Das Fürstenfeld wird abgesehen von seiner geringen weiteren Entfernung von den gewerbetreibenden Stadttheil als unter den bisherig ausfindig gemachten Plätzen am meisten geeiget befunden. Das Comitè beantragt den Ankauf des Fürstenfeldes um den Preis von circa1 fl. 25 xr pr Quadratklafter, und bringt sodann diesen Platz zur Anlage der Versuchs Anstalt primo Loco in Vorschlag. Diesen Vorschlag hat auch der in's
Comitè gewählte Obmann des Neunercomitès Herr Gottfried Sonnleitner nachdem er sich selbst von den Schwierigkeiten einen andern Platz zu beschaffen überzeugte, mit unterfertigt, trotzdem ist aber heute von sieben Herren des NeunerComitès nachstehende Zuschrift eingelangt. An Sr. Wohlgeboren Herrn Georg Pointner Bürgermeister von Stadt Steyr Die gefertigten Comite Mitglieder erlauben sich einer löblichen Gemeinde Vertretung betreffs des Bauplatzes für die VersuchsAnstalt und Lehrwerkstätte laut Sitzungsbeschlusses nachstehenden Bericht zur Kenntniß zu bringen. Um die Anstalt ihrem Berufe vollkommen zu entsprechen, ist vor allem nothwendig, daß es für Gewerbetreibende der Stahl u. Eisenindustrie vortheilhaft und mit Nutzen angelegt wird, daher auch die Bauplätze Fürstenfeld, Nutzinger oder Schönau als nicht geeignet erscheinen und vom Comitè keine Zustimmung erhalten können, und im Interesse der Industriellen wir für den Bau auf einem dieser Plätze ver-
wahren, und keine weitere Verantwortung übernehmen. Das gefertigte Comitè erlaubt sich den Vorschlag zu machen und zu empfehlen. die Gründe auf der bukligen Wiese /. Stadlmairwiese ./ an der Strasse nebst dem aeusseren Wasserberg, sowie Aichet, und das Eysnfeld einer genauen Prüfung eventuell Unterhandlung zu unterziehen, indem wir gewiß versichert sind, daß nach diesen Vorschlag auch der allgemeinen Stimmung und dem Wunsche der Gewerbetreibenden entsprechen wird, wenn auf einem dieser Plätze die Versuchs Lehrwerkstätte für Steyr erbaut wird. Gefertigt mit vollster Hochachtung Steyr am 16. April 1882. Das Neuner Comitè. Michael Schartinger, Alois Stierhofer Franz Bachner, Alois Reindl, Karl Schaffenberger, Josef Schimpke, Anton Oliva. Der Vorsitzend erklärt nun die Debatte über diesen Gegenstand für eröffent. Herr G. R. Jakob Kautsch erklärt, daß er wie früher immer noch dafür sei den Interessen der Gewerbetreibenden möglicht
gerecht zu werden und glaubt daher bei den gegebenen Sachverhalt zur Anlage der Versuchsanstalt nicht das Fürstenfeld sondern eher das Auböckfeld empfehlen zu müssen. Ganz entschieden wäre er aber dagegen, am Fürstenfeld die Anstalt an der Aschacherstrasse zu stellen. Herr G. R. Anton Mayr findet ebenfalls das Fürstenfeld den Gewerbetreibenden entlegen und gerade für diese ist ja Zeit Geld. Den löblichen Gemeinderathe war bei der Bewilligung der Bausumme von allem das Verlangen des Neunercomitès das die Anstalt hier bleiben möge, maßgebend und sei es dem zufolge natürlich, daß auch bezüglich der Wahl des betreffenden Bauplatzes der Wunsch der Gewerbetreibenden maßgebend sein solle, die Anstalt wird ja eben für diese gebaut. Er beantrage daher, daß der neuerliche Wunsch der Gewerbetreibenden berücksichtigt, und das Comitè bezüglich eines passenden Bauplat-
zes weitere Erhebungen pflegen solle. Herr G. R. Dor. Hochhauser betont, daß man vor allem die beiden Vorschläge nämlich den, das Fürstenfeld anzukaufen und den, die Anstalt daselbst zu erbauen, auseinander halten müsse. Für den ersten Vorschlag sei er, weil die Stadt faktisch fast gar keinen eigenen Grundbesitz mehr habe, für den zweiten Vorschlag könne er aber absolut nicht stimmen, denn das Fürstenfeld sei zur Anlage der VersuchsAnstalt kein geeigneter Bauplatz, es ist den Gewerbetreibenden zu entlegen, die Gas und Wasserleitung würde sehr kostspielig und schließlich seien beim Ankauf dieses Feldes manigfache Vorfragen zu erledigen, nachdem es in einer fremden Gemeinde liege und zum FideiCommiß gehöre. Bezüglich des Auböckfeldes liegt die Sache anders. Die Lage ist vollkommen geeigent, der Herr KK. Ober Ingenieur hat diesen Platz als geeignet erklärt und könne man den Nachtheil der etwas zu geringen Breite durch eine kleine
Umänderung des Bauplanes leicht abhelfen. Die Gaszuleitung und die Wasserbeschaffung seien hier entschieden weniger kostspielig und ist auch auf diesem Platze nur eine geringe Fundirung erfordenlich. Nachdem die Angelegenheit dringend, so beantrage er bei dem Umstande als kein besserer Platz ausfindig zu machen war, über die Anlage der Anstalt am Auböckfelde schlüssig zu werden Herr G.R. Karl Holub macht darauf aufmerksam, daß in der obigen Zuschrift des Neuner-Comitès das Auböckfeld nicht erwähnt sei. Der Herr Vorsitzende sagt er sei auch nicht gegen das Auböckfeld, der Herr Oberingenieurs Hronek sage aber selbst es sei zu schmal und müsse daher der jetzige Bauplan abgeändert werden. Herr G. R. Victor Stigler macht darauf aufmerksam, daß falls sich der grosse Ausschuß der Sparkasse für die Sache interessiren solle, jedenfalls den Gewerbetreibenden möglichst Rücksicht getragen werden solle. Merke der Ausschus, daß es sich mehr
um den Ankauf des Fürstenfeldes als um einen passenden Platz für die Anstalt gewählt zu haben, handle, so werde sein Interesse jedenfalls geringer wer den. Er schliesse sich daher vollkommen den Ausführungen des Herrn G.R. Dor. Hochhauser an. Sollten neuerliche Erhebungen stattfinden so möge man sich erkundigen, was das Wallersch Anwesen kostet. Herr G.R. Josef Peyrl empfiehlt den Ankauf des Fürstenfeldes weil die Gemeinde hiermit unter allen Umständen einen vortheilhaften Kauf mache, ohne Rück sicht ob jetzt die Anstalt hinkomme oder nicht. Komme sie hin so erspare die Gemeinde 5- 6000 fl für den Ankauf eines separaten Baugrundes und die bisherige Pachtsumme fürs Seidlfeld. Auch als Bauplatz für die Anstalt sei das Fürstenfeld sehr geeignet und käme nur die einzige Frage wegen der Entfernung zu erwägen. Die Entfernung sei aber im Verhältnis keine grosse und wenn es den Gewerbetreibenden ernst ist, so wird es
ihnen auf ein paar Schritte nicht darauf ankommen um so wenigen als sie ja nicht durch die Stadt zu gehen brauchen Herr G. R. Dor. Hochhauser betont nochmals, daß man den Ankauf des Fürstenfeldes und den Bau der Anstalt daselbst von einander halten solle Zum Baue der Anstalt sei das Fürstenfeld kein passender Bauplatz. Der Bau der Anstalt sei daselbst unpraktisch, weil es doch entlegener als das Auböckfeld sei und daselbst die Gaszuleitung und die Wasserbeschaffung viel kostspieliger käme als am Auböckfeld. Nachdem dieses vom Herrn Ober Ingenieur Hronek als der verhältnismässig geeignetste Platz bezeichnet worden, sei er für den Bau der Anstalt am Auböckfeld. Herr G. R. Josef Reder befürwortet die Bauanlage am Fürstenfeld, da ja dieses gewiß noch viel günstiger liege als etwa die Ennsleiten. Herr G. R. Mathias Perz ist für die
möglichste Berücksichtigung der Gewerbetreibenden. Er findet das Fürstenfeld für die Gewerbetreibenden schon für zu entlegen. Man solle noch weitere Erhebungen pflegen und insbesondere nachfragen ob nicht etwa ein Theil oder das ganze Wallerische Anwesen preiswürdig zu haben sei. Zu diesem Behufe beantrage er die Vertagung des ganzen Gegenstandes auf etwa 8 Tage Dieser Antrag wird von den Herren G. R. Wilhelm Klein, Anton Mayr und Dor. Hochhauser unterstützt, und nach kurzer Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 5130 I. Section. Referent. Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. Herr G. R. Josef Payerl verläßt den Saal- 2. Uiber Ansuchen des Herrn Oskar Wehr Beamten der KK. Kronprinz Rudolfsbahn in Steyr do. 4. April l. Js. praes unter Zahl 4575, um Ertheilung der Zusicherung der bedingten Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr behufs Erlangung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft, beantragt die Section die Willfahrung dieses Ansuchens. Der Her Vorsitzende beantragt in Rück-
sicht der besonderen Gefälligkeiten, welche Herr Oskar Wehr der Stadtgemeinde im vorigen Jahre durch Ausfertigung der Huldigungs Adresse erwiesen, denselben die bedingte Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxen zuzusichern. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 4575 Herr G. R. Josef Peyrl kehrt in den Saal zurück. 3. Der löbliche Gemeinderath hat in seiner Sitzung am 13. Jänner 1884. über Antrag des Herrn Gemeinderathes Wilhelm Klein einstimmig beschlossen angesichts des jüngst in einer Kirche zu Warschau stattgehabten traurigen Ereignisses in Folge eines blinden Feuerlärmes, aus Rücksichten für die Sicherheit der Person in kürzester Zeit dahin zu wirken, daß alle Ausgangstüren in den hiesigen Kirchen nach Aussen aufgehend gemacht werden. In Folge dessen hat die Stadtgemeinde Vorstehung nachstehendes Decret vom 25. Jänner l. Js. Z. 1085 den hochwürdigen Herrn Kanonikus und Stadtpfarrer
Georg Arminger und dem hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrer Johann Nep. Dürrnberger in separater Ausfertigung zustellen lassen. Dieses Dekret lautet wörtlich: Auf Grund des Gemeindestatutes der Stadt Steyr und des Gemeinderathsbeschlusses ddto. 13. Jänner 1882 finde ich mich veranlaßt aus Rücksichten für die persönliche Sicherheit die Anordnung zu treffen, daß binnen Monatsfrist alle Thüren in den innerhalb des Stadtgebiethes gelegenen Kirchen, nach aussen zum öffnen einzurichten sind. Hievon setze ich Euer Hochwürden mit dem freundlichen Ersuchen in Kenntniß dafür gütigst Sorge tragen zu wollen, daß binnen Monatsfrist obige Anordnung auf Rechnung der betreffenden Kirche in allen in Ihren Pfarrspengel und innerhalb des Stadtgebiethes Steyr gelegenen Kirchen, genau befolgt, oder obwaltende Anstände angezeigt werden. Das städtische Bauamt ist mit der Uiberwachung dieser Anordnung betraut. Uiber dieses Dekret erschien der hochwürdige Herr Kanorikus im städtischen Bau-
amte um sich hierüber mit dem Herrn städtischen Ingenieur fachgemäß zu besprechen, doch verzögerte sich die Erledigung des Dekretes da der hochwürdige Herr Kanonikus besonders wegen der Dominikanerkirche erst nach Rücksprache mit den Anrainer Herrn Anton Landsied pflegen lassen wollte. Vom hochwürdigen Vorstadtpfarramte wurde jedoch hieramts keinerlei Maßnahmen bekannt gemacht. Beim Herannahen des Osterfestes sah sich nun die Stadtgemeinde Vorstehung veranlasst obiges Dekret in Erinnerung zu bringen. und fertigte nun an beide hochwürdige Pfarrämter folgendes Dekret ddt. 25. März 1882 unter ad Z 1085 aus. Dasselbe lautet: Anläßlich der herannahenden hohen Osterfesttage sehr ich mich veranlasst Euer Hochwürden den hierämtlichen Auftrag do. 25. Jänner 1882. Z. 1085 betreffend die Umsetzung der Kirchentüren in der Art, daß dieselben nach Aussen zu öffnen kommen, mit dem Ersuchen in Erinnerung bringen mir über das hierüber Verfügte
binnen 3 Tagen schriftlich Mittheilung zu machen. Vom hochwürdigen Herrn Kanorikus und Stadtpfarer langte nun am 27. März l.Js. praes unter Zahl 4130 folgende Zuschrift ein: Z. 148. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Auf die geschätzte Zuschrift ddto. 20. Jänner d. Js. Z. 1085 ddto. 25. März beehre ich mich zu aeussern, wie folgt Für die Stadtpfarrkirche wurde vom Gefertigten nichts angeordnet und zwar aus folgenden Gründen: 1. ist dies ganz unnöthig. Es sind nämlich 5 Ausgänge aus der Kirche respect. 7 Thüren welche bei grösserer Volksmenge schnell zu öffnen sind und deren Offnung auch bereit gehalten wird. Der Augenschein bezeugt auch, daß die vollständige Räumung der Kirche auch bei der grösten Zahl Andächtiger kaum 5 Minuten dauert. 2. Würde jede Thüre oder jeder Verschlag von innen oder aussen der architektonischen Schönheit des Gotteshauses Einhalt thun, wogegen ich im Namen der Kunst protestiren müßte.
Anders sind die Verhältnisse in der unter der Verwaltung der Stadtpfarrkirche stehenden Dominikanerkirche. Angesichts des Umstandes, daß dort nur ein einziger Ausgang resp. 3 Thüren in einer Flucht sich befinden, wurde angeordnet, daß diese Thüren während des Gottesdienstes an Sonn und Feiertagen offen gehalten werden. Ferners wurden Tischlermeister Hoida und Schlosser Willner beauftragt, den inneren Verschlag so zu construiren, daß die Thüren von innen nach aussen zu öffnen sind. Uibrigens ist durch diese Maßregel, falls ein Unglück eintretten sollte beiweiten nicht alles gethan, was nothwendig wäre, um Sicherheit dem Publikum zu gewähren. Alles Volk strömt nach rückwärts und ist demnach die Erdrückungsgefahr groß so lange auf der Ost - respect. Südseite vorne beim Presbyterium kein Ausgang ins Freie eröffnet wird. Es wäre demnach im Interesse der Sicherheit gelegen, wenn Herr Landsiedl, einen Ausgang in den ihm gehörigen Gang oder überhauptBesitz gestatten, und die löbliche Gemein-
de Vorstehung diesfalls des nötige veranlassen würde, jedoch in einer Weise, daß die Kirche weder von innen noch von aussen verunstaltet würde. Stadtpfarramt Steyr am 27. März 1882. Arminger Stadtpfarrer. Der Herr Bürgermeistes hat unterm 6. April l.Js. diese Berichterstattung vorläufig dahin erledigt, daß nun zunächst die Willensmeinung des Herrn Landsiedl einzuholen sei. Der Herr Vorsitzende theilt diesbezüglich weiters mit, daß er bereits selbst mit Herrn Anton Landsiedl Rücksprache gepflogen, dieser sich bereit erklärte wegen des neu anzulegenden Seitenausganges mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte in Unterhandlung zu treten. Am 29. März l. Js. langte praes unter Z. 4367 vom hochwürdigen Vorstadtpfarramte folgende Zuschrift ein: Z. 182. An die löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Das gefertigte Pfaramt ist gewiß immer bereit, den Wünschen der löblichen Gemeinde Vorstehung nach möglichster Thunlichkeit Rechnung zu tragen, muß aber auch andererseits die pflichen Rechte und das Hausrecht
wahren, und kann einen Eingriff in dieselben nicht dulden. Als einen, wenn auch ziemlich scharf ausgesprochenen Wunsch der löblichen GemeindeVorstehung hat das gefertigte Pfarramt den Inhalt des geschätzten Schreibens ddto 25. Jänner l. J. Z. 1085 betrachtet, sowie der Gefertigte in seiner Stellung als Gemeinderath auch den diesbezüglichen Antrag in der GemeinderathsSitzung am 15. Jänner l. Js. nur als Wunsch aufgefaßt und eben deshalb sich auch nicht dagegen geäußert hat; ebenso hielt es das gefertigte Pfarramt für überflüssig, der löblichen Gemeindevorstehung mitzutheilen, was doch ohnehin Jedermann, der die Kirche besucht, bekannt ist, daß nicht etwa erst seit dieser Antragstellung sondern seit Jahren bei jedem zahlreich besuchten feierl. Gottesdienste schon vor Beginn desselben das Portale ganz geöffnet wird und während des Gottesdienstes geöffnet bleibt. Wenn aber die löbliche Gemeinde Vorstehung in dem Schreiben vom 28. dMts von einem ämtlichen Auftrag und von einem
Termin von 5 Tagen spricht, so muß sich das gefertigte Pfarramt dagegen entschieden verwahren, da der löblichen Gemeinde Vorstehung zu einem solchen Vorgehen jede Berechtigung fehlt. Vorstadtpfarramt Steyr 29. Marz 1882 Joh. Nep. Dürrnberger Pfarrer Der Herr Bürgermeister hat hierüber unterm 6. April verfügt, daß diese Einsprache gegen die gemeinderäthliche Verfügung dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Erwägung und Beschlußfassung vorzulegen sei. Die Section konnte sich nun in der diesfälligen Sitzung nicht einigen und liegen von ihr nun nachstehende zwei Anträge vor Die unterfertigten Mitglieder der RechtsSection stellen folgenden Antrag: 1. Nachdem es sich um einen Competenzstreit über vorgebliche Rechte handelt wolle der löbliche Gemeinderath diesen Akt der hohen k. Statthalterei zur Entscheidung in Vorlage bringen. Dor. Hochhauser, Wilhelm Klein 2. Antrag des Herrn Referenten Anton v Jäger. Ich habe mich diesem Antrage aus dem Grunde nicht angeschlossen, weil 1ts nach meiner Ansicht in der Vorstadtpfarrkirche die Rücksichten für
die Sicherheit der Person ohnehin beobachtet erscheine, und wie aus der Zuschrift des Stadtpfarramtes ersichtlich, die Beseitigung der in der Dominikanerkirche bestehenden Uibelstände angestrebt u. 2tens weil meines Wissens bis heute an keinem Orte Oberoesterreichs ähnliche wie die von hiesiger Gemeinde Vorstehung beantragten Maßregeln getroffen worden sind. Ich stelle deshalb den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle beide Schreiben der Pfarrämter einfach zur Kenntnis nehmen. Steyr 18. April 1885. Anton v Jäger Herr G.R. Karl Holub hat sich der Abstimmung enthalten. Herr G. R. Wilhelm Klein resumirt den Gegenstand im kurzen wie folgt: Der Gemeinderath faßt einstimmig einen Beschluß. Derselbe wird von der Stadtgemeinde Vorstehung ausgefertigt. Es erfolgt von der Parthei keinerlei Antwort. - Es erfolgt nun seitens der Stadtgemeinde Vorstehung eine Betreibung in
Form eines höflichen Erinnerungsschreibens und hierauf wird von Seite einer Parthei ein Protest eingereicht und zwar in einer Weise geschrieben, welche den schuldigen Resekt gegen das Oberhaupt der Stadtgemeinde entschieden verletzt. Für Kirchen gelten in Feuer- und baupolizeilicher Beziehung dieselben Vorschriften als wie für andere öffentliche Gebäude und würde dies im Falle eines Unglückes jedermann als selbstverständlich finden. Die Verantwortung hätte dann der Herr Bürgermeister zu tragen, weil es heißen würde er habe die Beschlüsse des Gemeinderathes zu vollziehen, er wäre dann auch in Gefahr gleich den Bürgermeistes von Wien vors Gericht zu kommen: Es ist also unstatthaft über obigen Protest einfach zur Tagesordnung überzugehen man müsse denselben der höheren Behörde zur Entscheidung vorlegen, gebe diese dem Proteste statt, so ist die Gemeinde jeder weiteren Verantwortung entledig Herr G. R. Karl Holub sagt, daß er selbst keinen der beiden Anträge der Section mitunterfertigte, weil er vorher
erhoben haben wissen wollte, ob die gemeinderäthliche Verfügung durch führbar sei. Herr G.R. Jakob Kautsch ist für den Antrag des Herrn Anton v. Jäger, weil er auch der Ansicht ist, daß der in Rede stehende Gemeinderathsbeschluss mehr ein Wunsch sei und hauptsächlich sich auf die Jesuitenkirche sich bezogen habe, ein einfaches schriftliches Dekretiren sei nicht möglich, es solle dieselbe Commission welche die Sache in der Stadtpfarre begutachten wird, auch dies in der Vorstadtpfarre thun. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz hält die Ausführungen des Herrn G.R. Jakob Kautsch für nicht ganz stichhältig, es handle sich heute nicht um einen Wunsch sondern um die gegen die Gemeinderathes Verfügung erhobene Einsprache der Incompetenz. Herr G.R. Dor. Hochhauser findet die beiden Schriftstücke der hochwürdigen Pfarrämter wesentlich von einander verschieden.
Der hochwürdige Herr Kanonikus und Stadtpfarrer hat in einer vollkommen sachgemässen von hoher Intelligenz und Kunstsinn zeigenden Weise, gemäß des ämtlichen Dekretes, die gegen die genaue Durchführung desselben obwaltenden Umstände der Stadtgemeinde Vorstehung bekannt gegeben und die Sache der Erledigung nahe gebracht. Er hat die Competenz der Gemeinde anerkannt, selbst auf in der Exdominikanerkirche bestehende Uibelstände hingewiesen und um Abhilfe ersucht. Es wird daher dieser Eingabe von Seite der Gemeinde gewiß auch vollkommen Rechnung getragen werden und zwar vorerst durch Unterhandlungen mit Herrn Anton Landsiedl und durch Vornahme der Localcommissionellen Erhebungen. Von einen ganz anderen Geist, von Trotz diktirt, ist die Zuschrift des Herrn hochwürdigen Pfarrers Dürrnberger. Die ämtliche Zuschrift war vollkommen gerecht, nachdem aber dieselbe zurückgewiesen so übernimmt das hohe Vorstadtpfarramt vorläufig die weitere Verantwortung. Kirchen bilden keine Ausnahme in bauund polizeilicher Beziehung von anderen
öffentlichen Gebäuden, schon von wegen des Interesses für die öffentliche Sicherheit. Der Herr Bürgermeister muß sich sicher stellen und den Akt der hohen kk. Statthalterei zur Entscheidung vorlegen, damit nicht etwa im gegebenen Falle er zur Verantwortung gezogen werden könne. Die hohe KK Statthalterei möge entscheiden und dann werde die Frage gelöst, wer die Verantwortung zu tragen habe. Herr G.R. Johann Redl constatirt auch, daß der hochwürdige Herr Kanonikus und Stadtpfares alsbald nach Erhalt des ämtlichen Auftrages mit dem Herrn städt. Ingenieur die Sache fachgemäß besprochen und auch die als dringend erkannten Vorkehrungen in der Exdominikaner Kirche sofort zu verfügen versprach. Es ist also ganz richtig wenn die Erledigung der obig verlesenen beiden Schriftstücke getrennt behandelt werde. Herr G. R. Victor Stigler findet dies vollkommen richtig, weil in der einen Eingabe offenbar die Competenz der Gemeinde bestritten wird. Die Beschlüsse des Gemeinderathes seien
keine Wünsche. Wenn im gegenwärtigen Falle die Ansicht ausgesprochen werde, es sei nur ein Wunsch gewesen so werde diese Ansicht bald auch in anderen Fällen von den Partheien behauptet, und die Autorität des Gemeinderathes empfindlich geschädigt werden. Herr G. R. Josef Peyrl ist der Meinung daß der hochwürdige Herr Vorstadtpfarer, das in Rede stehende Schreiben nur in Uibereilung in Folge des so kurzen Termines, verfaßt habe. Er selbst habe zwar seinerzeit den betreffenden Antrag im Gemeinderathe unterstützt, ihn jedoch nur als Wunsch betrachtet. Das Unglück in Warschau ist für uns nicht maßgebend, die Competenz wird wohl der Gemeinde nicht genommen. diese ist ja richtig. Er möchte aber lieber beantragen von der ganzen Sache abzustehen den Steyr stehe mit der in Rede stehenden Verfügung ganz allein. Es sei für die Sicherheit Rechnung getroffen worden indem das Hauptthor offen bleibe. Man möge daher von
der Vorlage an die hohe KK. Statthalterei Umgang nehmen und dieselbe Localcommission beide Pfarrkirchen besichtigen lassen, wogegen von Seite des Vorstadtpfaramtes gewiß keine Auflehnung statthaben werde. Herr G.R. Dor. Hochhauses erwiedert hierauf, daß die Stadt Steyr mit der in Rede stehenden Verfügung durchaus nicht allein stehe. In ganz Niederoesterreich und glaublich auch in Steiermark wurden im Einvernehmen mit dem Erzbisthum diesbezügliche Maßnahmen getroffen. Nachdem in Oberoesterreich von Seite der Kirchenbehörden nichts geschehen, so müßten die sonst verantwortlichen Localbehörden diesen Gegenstand anregen, wie es bereits an vielen Orten geschehen ist. Er hätte gar nichts dagegen wenn geltend gemachte fachliche Einwendungen wie z. B. von Seite des hochwürdigen Herrn Kanorikus friedlich beigelegt würden. Von Seite des hochw.
Herrn Vor-Stadtpfarrers aber liegen keine fachgemässene Einwendungen sondern ein Protest vor, er hat uns einfach die Thüre gewiesen. - Hat der Herr Pfarres in Uibereilung gehandelt, dann möge er das Schriftstück zurückziehen. Herr G. R. Victor Stigler meint der Gemeinderath habe seine Autorität zu wahren und müsse in der Competenzfrage die Willensmeinung der höheren Behörde einholen ausgenommen, wenn der Herr Vorstadtpfarrer das Schriftstück als in Uibereilung und im Irrthum über die Competenz verfasst, wieder zurückziehen sollten. Herr G. R. Anton Mayr findet es auffallend, daß gerade der Herr hochw. Vorstadtpfarrer, gegen einen doch so guten und für die Mitmenschen so sorglichen Gedanken, so scharfe Worte gebraucht obwohl er ja selbst für den betreffenden Antrag im Gemeinderathe gestimmt haben Er hätte ja selbst kommen, und eine Commission verlangen können. Eine Einmischung der weltlichen Behörde in kirchliche Dinge liege gewiß nicht
vor, es geschehe dies von Seite der weltlichen Behörden überhaupt nicht. Der Herr Vorsitzende sagt er müsse nachdem ein entschiedener Protest gegen eine gemeinderäthliche Verfügung vorliege, hierüber die Entscheidung der höheren Behörde einholen um in gegebenen Falle von der Verantwortung ledig zu sein und dies sei nur dann möglich wenn er diesbezüglich eine Statthaltereientscheidung in Händen habe Er erklärt nun die Debatte für geschlossen und bringt zuerst den Antrag des Hern G. R. Anton v Jäger unterstützt von den Herren G. R. Jakob Kautsch und Josef Peyrl zur Abstimmung. für denselben ergeben sich nur 7 Stimmen. /. Franz Breslmayr, Josef Haller, Karl Holub, Leopold Huber, Anton Jäger von Waldau, Jakob Kautsch, und Josef Peyrl ./ Hierauf kommt der Antrag des Herrn Dor. Hochhauser, unterstützt von den Herrn G. R. Wilhelm Klein dem Herrn Vicebürgermeister Leopold Putz und Herrn G. R. Victor Stigler die vom hochwürdigen Herrn Kanonikus und Stadtpfarrer
geltend gemachten obwaltenden Umstände in commissionellen Wege zu erledigen, den Protest des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers aber der hohen KK. oberoesterr. Statthalterei zur geneigten Entscheidung vorzulegen, zur Abstimmung und wird derselbe mit allen übrigen Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z 4130. 4267. IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Johann Redl. 4. Unterm 5. l. Mts praes. unter Z. 4595 haben eine grosse Anzahl von Häuserbesitzer und Partheien im Eysnfeld eine schriftliche Eingabe überreicht, worin sie ansuchen, daß die Stiege in der verlängerten Schweizergasse bis zur Redtenbachergasse entsprechend erweitert und etwa in einer Weise wie die Frauenstiege bei der Steyer hergestellt werde. Die Section beantragt diesem Ansuchen Rechnung zu tragen und anstatt der bisherigen mangelhaften Stiege von der Redtenbachergasse über den Kalkofenberg eine steinerne Stiege im vom städt. Bauamte veranschlagten Kostenbe-
trage von 862 fl in eigener Regie herzustellen. Herr G.R. Wilhelm Klein glaubt diese bedeutende Auslage theilweise ersparen zu können, wenn man die Stiege ganz aufläßt und ähnlich wie in der Blumauergasse einen Gehweg längst der Strasse durch zweckentsprechende Abgrabung herstellen würde. Er beantrage daher den Akt zur diesbezüglichen Erhebung und neuerlichen Antragstellung an die Bausection zurückzu weisen. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte von den Herren G. R. Anton Mayr, Josef Reder und Josef Peyrl unterstützt, einstimmig zum Beschlusse erhoben. ad Z. 4595. Die Herren G. R. Dor. Hochhauser und Wilhelm Klein verlassen den Saal. IV. Section. Referent Sections Obmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. 5. Uiber Bericht des Städtischen Armenrathes beantragt die Section, es wolle
der löbliche Gemeinderath Herrn Armenrath Karl Kaps gemäß seines Ansuchens, von seiner Stelle als Armenvater des 11. Viertels entheben und Herrn August Erb. Fragner in Steyrdorf mit dieser Stelle betrauen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 4117. Uiber Vorschlag des städtischen Armenrathes beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle die diesjährigen Interessen aus der Franz Josef und Elisabeth Stiftung für krüppelhafte Krieger mit je 30 fl 45 xr, an Josef Buchberger und Gotthard Ogris verleihen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z 1563. Schließlich beantragt Herr G. R. Anton Jäger von Waldau von den zwei in Ort schon seit längerer Zeit eingetrockneten Ziehbrunnen die Tafeln, welche das Wäschewaschen bei diesen Brunnen verbiethen, als nun zwecklos zu entfernen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben Herr G.R. Jakob Kautsch beantragt die Tafel an der Ennsleiten vis a vis vom Krackerhause, welche das Ableeren von Schutt dortselbst verbiethet, zu entfernen, nachdem die Gemeinde dort selbst Schutt ableeren läßt Wird ohne Debatte zum Beschlusse erhoben. Schluss der Sitzung 5 3/4 Uhr NMchmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Der Schriftführer Fritz Hähnel Die. Gemeinderäthe Joh. Redl Franz Schachinger
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