mit vollgestopft. Man möge wo anders hinsehen z. B. nach Wien dort seien auch auf Holzplätzen in der Nähe von Häusern hunderte von Klaftern Brennholz aufgeschlichtet. 40 Klafter tragen nichts aus, die Gefahr sei nicht groß es müßte höchstens das Feuer gelegt werden. Man muß gerecht sein, man kann einen solchen Mann der Tausende von Steuern zahlt nicht grössere Kosten aufbürden. Er glaubt es liege kein besonderer Abweisungsgrund vor, umsoweniger als ja die bekannte Gegeneingabe von Nachbarn, ein Hausbesitzer mit unterschrieben habe. Herr Referent G. R. Anton von Jäger macht darauf aufmerksam daß schon im Jahre 1874 eine solche Gegeneingabe resp. Beschwerde eingelangt sei, welche von mehreren benachbarten Hausbesitzern unterschrieben sei. Herr G. R. Josef Peyrl erwiedert, es handle sich heute nur um den jetzigen Stand.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2