Die Section beantragt nun aus den von der Gemeinde Vorstehung geltend gemachten Rücksichten für die öffentliche Sicherheit vor Feuersgefahr die abweisliche Erledigung des vorliegenden Recurses. Herr G. R. Anton Mayr frägt wo Herr Karl v. Jäger bisher das Holz ablagerte. Herr Referent erwiedert, daß dies auf eben den in Rede stehenden Platz der Fall sei und daß wegen Uiberschreitung des erlaubten Quantums von 60 Klafter Raummetern, schon öfter Verweise und Geldstrafen an Herrn Karl v. Jäger seitens der Gemeinde Vorstehung ergangen sind. Herr G. R. Josef Peyrl hat gegen die Willfahrung des Recurses wenig Bedenken, da er einerseits ein viel zu grosses Vertrauen auf unsere Feuerwehr habe und anderseits sich gewiß Niemand in Steyr erinnere, daß ein Brennholzablagerungsplatz brennend geworden sei. Er glaube, daß der Holzplatz älter sei, als die ihm zunächst liegenden Häuser, besser sei es das Holz liege frei, als es werde damit Haus und Schupfen da-
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