Ratsprotokoll vom 31. März 1882

sondere selbst darüber auf das strengste wache, daß auf demselben nicht geraucht werden darf. Gesetzt es würde auf meinem Holzplatze Feuer ausbrechen, so hätte dies im schlimmsten Falle, nämlich, wenn keinerlei Löschanstalten getroffen werden, keinen anderen Effekt, als daß meine Scheiter zusammenbrennen. Die Nachbarhäuser wären selbst bei einem heftigen Winde nicht einer Feuersgefahr ausgesetzt, weil durch Brennscheiter ein Flugfeuer nicht entstehen kann. Ich stelle an die betreffende Section des löblichen Gemeinderathes die ergebene Bitte, sich meinen Holzplatz gefällig zu besichtigen und sich zu überzeugen, daß meine Scheiter wenigstens 12 Klafter von jener Mauer entfernt liegen, welche die meinen Holzplatz am nächsten liegenden Häuser der Bahnhofstrasse von demselben abschliessen; hiezu kommt noch der Hofraum dieser Häuser in einer Tiefe von wenigstens 5 Klafter. Das gibt eine grosse Distanz zwischen meinen Scheitern und den durch dieselben angeblich bedrohten Häusern. Die Besitzer dieser Häuser selbst machen in Würdigung dieses Sachverhaltes gegen die Aufstellung von 100 Klafter

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