resultat selbst in irgend einer Weise dadurch beeinflußt erscheinen könnte, sicherlich für die Anullirung stimmen, aber dies ist eben nicht der Fall, man kann kombiniren wie man will, es ergibt sich immer für Herrn Stigler die Majorität und nachdem es constatirt ist, daß die im Proteste erwähnte 2. Stimme des geistlichen Herrn Scheibenbogen thatsächlich sowohl den Herrn Leopold Putz als auch den Herrn Karl Holub gezählt ist, so ist kein Anlass da, die Wahl als zweifelhaft zu erklären und empfiehlt daher die Annahme des Sectionsantrages. Herr G. R. Jakob Kautsch schließt sich dieser Anschauung an und constatirt, daß die Betheiligung an den Wahlen in Steyr verhältnißmässig thatsächlich eine weit lebhaftere ist als wo anders, ja selbst lebhafter als in Wien. Das Recht zur Entscheidung über die Giltigkeit der Wahlen habe der Gemeinderath und man könne nicht ohne zu entscheiden, wer weis was für Instanzen suchen. Wenn das Wahlcommissions Mitglied Herr Mayrhofer irgend etwas gegen den Wahlakt zu sagen hatte, so hat er es
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