Ratsprotokoll vom 31. März 1882

Gewissen und nach seiner Uiberzeugung könne er sich nicht dem Sections antrag anschliessen. Herr G. R. Wilhelm Klein ist der Ansicht, die Wahlcommission habe dadurch einen Fehler begangen, daß sie die Ausscheidung der erwähnten 3 Stimmzettel im Schlußprotokoll nicht anmerkte, denn anmerken hätte sie es sollen. Es kann vorkommen, daß man in der Urne um eine geringe Zahl Stimmzettel mehr vorfindet, als erschienene Wähler protokollirt sind, weil bei einen grösseren Andrang von Wählern ein Uiberhören der Namen möglich ist, daß ein Wähler mehr als 2 Stimmzettel abgibt ist wohl nicht leicht möglich, da man es beim Uibernehmen des Zettels fühlen würde und beim Herrausnehmen der Zetteln aus der Urne auch darauf kommen würde, daß zwei Zetteln ineinander zusammen gelegt abgegeben worden seien, dies war aber hier nicht der Fall. Nachdem nun obiger Irrthum unterlaufen, würde er sobald das Wahl-

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