zu einer eventuellen Aeusserung aufgehoben hatte, erlegen wir hiermit zu den Wahlakt und wolle nun ersehen werden, daß mit Mitrechnung dieser Stimmzettel sich folgendes Resultat ergibt: 391 Stimmzetteln = 782 Stimmen. Herr Leopold Putz 371 Herr Victor Stigler 200 (-3 = 197) Herr Karl Holub 196 (-3 = 193) und verworfene Stimmen 15 782 Wonach klar zu ersehen ist, daß in der ausgefertigten Wahlresultats Kundmachung wohl nicht die 3 Stimmzetteln (Holub-Stigler) wohl aber das zweite, wenn auch nicht richtig gestellte Stimmzettel des geistlichen Herrn mitgerechnet erscheint. Wir erklären hiermit, daß eine Unrichtigkeit in Skrutinium absolut unmöglich war, da die Controle resp. das Skrutinium eine doppelte gewesen ist. Die Wahl ging auch ohne allen Anstand und Verwirrung
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