Ratsprotokoll vom 31. März 1882

Raths-Protokoll! aufgenommen am 31. März 1882 über die disjährige Vte ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Dürrnberger Johann Nepomuk Landsiedl Anton Göppl Emil Mayr Anton Haller Josef Mayr Johann Holub Karl Perz Mathias Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Reder Josef Jäger Anton v. Waldau Putz Leopold Kautsch Jakob Schachinger Franz Klein Wilhelm Wickhoff Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags.

Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. u. 2. (in vertraulicher Sitzung) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. 3. Entscheidung über den vom Wahl Comite der conservativen Bürger Parthei eingebrachten Protest gegen die Giltigkeit der Wahl im III. Wahlkörper. 4. Verification der Wahlen in den Gemeinderath. 5. Recurs des Herrn Karl Jäger von Waldau gegen die Entscheidung des Herrn Bürgermeisters wegen Nichtgestattung des Aufschlichtens von 283 Raummetern Brennholzes auf seinem Holzlagerplatze nächst seinem Bräuhause. II. Section 6. Amtsbericht - über den Stadtkasse Journals Abschluss pro Februar 1882. 7. Gesuch des Institutes der ehrwürdigen barmherzigen Schwestern im Sct. Anna Spitale um Uiberlassung eines Grundstückes vom neuen Armenhaus Anwesen zu Spitalszwecken.

8. Protokollar Gesuch des Herrn Josef Leopoldseder um pachtweise Uiberlassung der freibleibenden Grundstücke vom neuen Armenhausanwesen. 9. Protokollar Gesuch des Herrn Anton Kammerhofer um Bewilligung die von ihm gemietheten Öhlbergfleischbänke No. 4 und 5 an Herrn Michael Kagerer abtreten zu dürfen. 10. Gesuch des Herrn Otto Norbert in Gotha um Uiberlassung des hierstädt. Theaters zu einigen Opern Aufführungen im Monate Juni l. Js. 11. Gesuch des Philosophen Unterstützungs Vereines an der k. k. Universität in Wien um Wiedergewährung einer Unterstützung. 12. Amtsbericht über das vorhandene Vermögen des Armenhausbaufondes und des ArmenVerpflegungsfondes und Antrag auf eine Transaction mit den diesbezüglichen Staats Obligationen und Sparkasse Einlagen. III. Section 13. u. 14. Gesuche der Herren Mathias Perz und Karl Fischer um Bewilligung zur Herstellung von Portal Auslagen resp. um Uiberlassung von Strassen-

grund hiezu. 15. Eventuelle Beschlussfassung über den Ankauf eines Baugrundes für die zu erbauende Versuchswerkstätte. 16. Zuschrift des Verschönerungs Vereines in Steyr enthaltend die Anfrage, ob die Gemeinde Steyr den III. Theil der Erhaltungskosten des Gehweges längs des Buddenbrocks Gartens beitragen wolle. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Anschliessend an den Gemeinderathsbeschluß vom 19. März d. Js. wonach der Bau eines Fußsteges über die neue Eisenbahnbrücke bei Garsten mit einem Kostenaufwand von circa 3900 fl unter eventueller Betheiligung der Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich genehmigt worden, haben diese beiden Gemeinden mittelst Noten de dato 22. l. Mts. praes. Z. 3904 und de dato 23. l. Mts. praes Z. 3976 anher mitgetheilt, daß sie eine Beitragsleistung von 1000 fl beziehungsweise

von 500 fl beschlossen haben. Dem gemäß würde auch sofort die Zuschrift des k. k. Betriebs Verwalters der Kronprinz Rudolfs Bahn de dato 10. März 1882 praes. unter Z. 1045 B. I. beantwortet. Falls der löbliche Gemeinderath die Anbothe der beiden Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich mit 1000 fl und beziehungsweise mit 500 fl annimmt, so kommen auf die Stadtgemeinde Steyr circa 2500 f beizutragen und wäre dann bezüglich der Verwaltungsangelegenheiten folgendes Stimmenverhältniß: Stadt Steyr 5 Stimmen, Garsten 2, und Sct. Ulrich 1 Stimme, diese wählen sich sodann den Vorsitzenden. Wird ohne Debatte einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z. 3904 u. 3976. b. Laut hohen k. k. Statthalterei Erlass, de dato 16. l. Mts. Z. 3314/II wurde dem Herrn Wenzel Moczarski, sammt seiner Gattin Charlotte geborene Dieditz und seinem minderjährigen Sohne Emil Moczarski, auf Grund der ihm in der Gemeinderaths Sitzung vom 17. Februar 1882 zugesicherten Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr, die k. k. oesterreichische Staatsbürgerschaft verliehen und hat Herr Wenzel Moczarski bereits den vorgeschriebenen Unter-

thaneneid am Freitag den 24. l. Mts. abgelegt. Die Einwanderungs Tabelle wurde sodann der hohen k. k. Statthalterei vorgelegt. Wird ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 3839 u. 4007. c. Z. 3672/II. An den Herrn Bürgermeister der l. f. Stadt Steyr. - Laut des Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 20. März l. Js. Z. 4780 hat der Inspektor Ritter von Hauffe in seinem an den Herrn Minister erstatteten mündlichen Berichte über das Ergebnis seiner jüngsten Inspektion der Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr und der anläßlich seiner Anwesenheit in Steyr eingeleiteten Verhandlungen wegen eines Neubaues für diese Anstalt erwähnt, daß aus dem Kreise der Eisengewerbetreibenden in Steyr ein Neuner Comite bestellt und mit der Aufgabe betraut wurde, durch augenscheinliche Uiberzeugung sich über den Werth dieser Anstalt ein unparteiisches Urtheil zu bilden. Nachdem es sowohl dem Herrn Mini-

ster wie auch dem Inspektor, Professor Ritter von Hauffe wünschenswerth erscheint, die Wünsche dieses Comites kennen zu lernen, werden Euer Wohlgeboren zu Folge des oben erwähnten hohen Erlasses eingeladen, die in Rede stehenden Anschauungen des Neuner Comites eingehend mit aller Beschleunigung im Wege der k. k. Statthalterei zur Kenntnis des hohen Unterrichts Ministeriums zu bringen. Linz am 24. März 1882. Der k. k. Statthalter. Weber. Mittlerweile ist folgende Zuschrift eingelangt. - An die löbliche Gemeinde Vorstehung Stadt Steyr. Unserem Beschlusse gemäß vom 27. v. Mts. bringen wir der löblichen Gemeinde unsere gefaßten Wünsche zur gefälligen Kenntnis und zwar: I. Daß bei Erweiterung der Anstalt für die Herstellung einer Versuchswerkstätte in der Weise Sorge getragen werde damit in derselben dem hiesigen Gewerbetreibenden durch Vorführung aller Erneuerungen der Eisen Industrie wirklich praktische Vortheile gebothen werde. II. Daß die praktische Ausbildung der

Zöglinge nicht auf Messer oder Schlosserwaaren sondern auch möglichst auf die vorzüglichsten hier betriebenen Eisen Industrie Artikel ausgedehnt werde, auch die hier verloren gegangenen Erzeugungen in Angriff zu nehmen. III. Daß die Direktion in der Zukunft mehr in Füllung mit den Gewerbetreibenden komme, damit sie leichte Ihre Wünsche anbringen können und wäre hinzu regelmässige Besprechung nothwendig. IV. Schließlich wäre es wünschenswerth wenn brave vorzügliche bei hiesige Meistern ausgelernte Gesellen der Zutritt der Versuchs und Lehrwerkstätte mit Stipendien ermöglicht würde. - Steyr am 27. Februar 1884. Gottfried Sonnleiter Obmann. Karl Schaffenberger Schriftführer. Diese Zuschrift werde nun in Erledigung obigen Erlasses im Original und einer Abschrift der hohen kk. Statthalterei zur weiteren Vorlage übermittelt.

Wird ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 3213 4112. Nun wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent: Sections Obmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. (die ersten beiden Punkte werden in vertraulicher Sitzung berathen) 1. Uiber Ansuchen des Herrn Franz Bürschlinger, Hausbesitzer in Aichet, um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxen, dto. 8. März 1882 praes unter Z. 3248, beantragt die Section die Willfahrung dieses Ansuchens. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 3248. 2. Uiber Ansuchen des Herrn Kaspar Kronsteiner, Schuhmachermister in Steyrdorf um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxen, dto. 25. März 1882 praes. unter Z. 3948 beantragt die Section die Willfahrung dieses Ansuchens. Wird ohne Debatte einstimmig zum

Beschlusse erhoben. - Z. 3948. 3. Amtsbericht. - Unter Beziehung auf die Kundmachung vom 17. d. Mts. über die am 15. und 17. d. Mts. vom III. und I. Wahlkörper vorgenommenen GemeinderathsWahlen wird ergebenst berichtet, daß gegen die Giltigkeit der vom dritten Wahlkörper vorgenommenen Wahl unterm 23. d. Mts. Z. 4017 von Seite des Comites der conservativen Bürgerparthei schriftlich Protest erhoben würde. Dieser Protest folgt im Anschlusse mit. Steyr am 25. März 1882. Der Secretär Hähnel. Uiber Anfrage des Herrn Referenten wird einstimmig beschlossen von der Verlesung dieses, seinem ganzen Inhalte nach genügsam bekannten Protestes abzusehen. Die Wahlaktsvorlage lautet: Löblicher Gemeinderath! - Die gefertigte Wahl Commission des III. Wahlkörpers beehrt sich hiemit den Wahlakt über die gemäß Kundmachung vom 27. Februar d. Js. heute vorgenommene Wahl von 2 Gemeinderä-

then zur weiteren Amtshandlung vorzulegen. - Wahl Commission des III. Wahlkörpers Steyr am 15. März 1882. - Hanns Millner, Anton Wichtl, Hanns Hinterberger, Roman Mayrhofer, Josef Gründler. Die diesbezügliche Kundmachung lautet: Bei der heute vorgenommenen Neuwahl des III. Wahlkörpers haben sich 387 Wähler betheiligt. Absolute Majorität 194. Diese Mehrheit haben erhalten 1. Herr Leopold Putz, Realitätenbesitzer mit 371 Stimmen 2. Herr Victor Stigler, Hausbesitzer, mit 197 Stimmen welche somit als Gemeinderäthe gewählt erscheinen. Steyr den 15. März 1882. Von der Wahl Commission des III. Wahlkörpers - Josef Gründler. Vorsitzender Hanns Millner, Johann Hinterberger, Roman Mayrhofer, Anton Wichtl. Die Section hat den ganzen Wahlakt auf das genaueste geprüft und sodann das Amt beauftragt behufs einiger Aufklärungen die Wahlcommission zu Protokoll zu vernehmen. Dieses Protokoll lautet: - Protokoll aufgenommen am 29. März 1882 bei der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr Gegenstand ist die Einvernahme des

diesjährigen Gemeinderaths-Wahlcomites des IIIten Wahlkörpers, über Auftrag der Rechtssection des löblichen Gemeinderathes, betreffs Aufklärung wie es kommt, daß nach Angabe den eingelaufenen Reclamation, die bei Zusammenstellung der Stimmen ausgeschiedenen 4 Stimmzettel, sich nicht beim Wahlakt befinden und im Wahlakt selbst nur die Ausscheidung der einen Stimme der Schwestern am Berg ersichtlich ist, das Protokoll aber die Ausscheidung der 3 anderen Stimmen auch nicht erwähnt. Die über Vorladung erschienene Wahlcommission bestehend aus den Herren: Josef Gründler Obmann Hanns Millner Johann Hinterberger Roman Mayrhofer und Anton Wichtl gibt nach Bekanntgabe des Gegenstandes an, und zwar: das Wahlcommissions Mitglied Roman Mayrhofer verlangt separat vernommen zu werden. Ich erkläre daß wenn ich nicht verwirrt durch den Wirrwar beim

Skrutinium gewesen wäre, das Wahlprotokoll nicht unterschrieben haben würde, weil die 3 Stimmzetteln die zu viel in der Wahlurne waren nicht im Protokoll auferscheinen und somit ich das Protokoll für unrichtig erklären muß. In Betreff des geistlichen Herrn von Sct. Anna wurde der zweite Stimmzettel mit der willkürlichen Annahme daß derselbe Herrn Holub gewählt ausgeschieden und nicht zu den übrigen Wahlzettel eingereicht. Auch hat die conservative Bürgerparthei nach der Wahl ersuchen lassen, auf Ehre und Gewissen zu erklären, was bei der Wahl vorgegangen sei, nachdem die Irrelevanz mit den 3 Stimmzetteln bereits in der Öffentlichkeit war. Weiteres habe ich nichts anzugeben. Als vollkommen richtig aufgenommen. Roman Mayrhofer zur Beglaubigung Hähnel die vier anderen Commission-Mitglieder einigen sich mit den Obmann Josef Gründler über folgende Aussage: Beim Skrutinium wurden vorgefunden 391 Stimmzetteln während in der Consignation über die erschienenen

Wähler 387 resp. mit Einrechnung der zweiten Stimme des geistlichen Herrn Scheibenbogen nur 388 aufscheinen also um 3 Stimmzetteln zu viel in der Wahlurne vorgefunden worden waren. Hiefür gibt es zwei Eventualitäten und zwar daß von Seite einiger Wähler zwei Stimmzetteln abgegeben oder daß von Seite des Entgegennehmens der Stimmzetteln die Nahmensangabe übersehen oder vom Schriftführer überhört worden sein können, hervorzuheben ist, daß die im Verzeichniß consignirte Anzahl Wähler mit der Einstreichung des Wählerverzeichnisses übereinstimmt. Es wurden im Ganzen also 391 Stimmzetteln in der Wahlurne vorgefunden, diese 391 Stimmzetteln geben 782 Stimmmen. Von diesen wurden im Einvernehmen der ganzen Commission 3 Stimmzetteln auf gleiche Namen Holub-Stigler lautend ausgeschieden und von Herrn Obmann vorläufig in Verwahrung genommen, nach Abzug dieser drei

Stimmzetteln = 6 Stimmen ergab sich die absolute Majorität mit 194. Die 776 Stimmen vertheilten sich laut Protokoll wie folgt: Leopold Putz 371 Victor Stigler 197 Karl Holub 193 verworfene Stimmen 13 was also die Summe von 776 Stimmen ergibt. Ein unrichtig abgegebenes Stimmzettel des Herrn Scheibenbogen werde über Antrag des Herrn Mayrhofer, welcher selbst zugab, daß der Herr Geistliche wohl nur die conservativen Candidaten Herrn Holub Putz gewählt haben wird, später aproximatio ausgeschieden, jedoch wie aus dem Protokoll der Stimmenaufschreibung ersichtlich sowohl den Herrn Putz als auch den Herrn Holub gezählt, da sonst Herr Putz nur mit 370 und Herr Holub nur mit 192 Stimmen aufscheinen würde. Dieses Stimmzettel mit Putz-Holub und die drei erwähnten Stimmzetteln mit Holub-Stigler, welche vier Stimmzetteln der Herr Obmann Gründler

zu einer eventuellen Aeusserung aufgehoben hatte, erlegen wir hiermit zu den Wahlakt und wolle nun ersehen werden, daß mit Mitrechnung dieser Stimmzettel sich folgendes Resultat ergibt: 391 Stimmzetteln = 782 Stimmen. Herr Leopold Putz 371 Herr Victor Stigler 200 (-3 = 197) Herr Karl Holub 196 (-3 = 193) und verworfene Stimmen 15 782 Wonach klar zu ersehen ist, daß in der ausgefertigten Wahlresultats Kundmachung wohl nicht die 3 Stimmzetteln (Holub-Stigler) wohl aber das zweite, wenn auch nicht richtig gestellte Stimmzettel des geistlichen Herrn mitgerechnet erscheint. Wir erklären hiermit, daß eine Unrichtigkeit in Skrutinium absolut unmöglich war, da die Controle resp. das Skrutinium eine doppelte gewesen ist. Die Wahl ging auch ohne allen Anstand und Verwirrung

vor sich und war sogar die Betheiligung eine viel geringere als im Vorjahre. Wir verwahren uns dagegen, daß von unserer Seite und überhaupt, eine Unrichtigkeit stattgefunden hat. Noch wollen wir erwähnen, daß wir nur in Zweifel waren ob wir, die 3 zu viel vorgefundenen Stimmzetteln mit ins Wahlresultat aufnehmen sollen oder nicht, da diese 3 Stimmzetteln wie oben ersichtlich an den Wahlresultat selbst keinerlei Aenderung herbeiführen konnten, weder beim hinzuzählen noch in der Abrechnung. Während die Commission in Zweifel war ob an Stimmen hinzurechnen oder abrechnen seien, machte Herr Mayrhofer als Wahl Comite-Mitglied den unpartheischen Vorschlags "in Anbetracht als das Resultat selbst nicht beeinflußt wird, 3 Stimmzetteln mit Ja Holub u. Stigler einfach auszuscheiden." Dies haben wir im Wahlabschluß Protokoll nicht aufgenommen, weil es eben

im Wahlresultat nichts ändert. Weiteres haben wir nichts anzugeben. Nach Vorlesung Josef Gründler Hanns Hinterberger. Anton Wichtl. Hanns Millner. Aufgenommen durch Hähnel Secretär. Nachdem Herr Mayrhofer gegen diese Aussage nichts weiteres mehr zu Protokoll geben will, wird dieses Protokoll geschlossen. Steyr am 29. März 1882. Hähnel. Die Section hat sodann den Wahlakt selbst nochmals genauestens durchgesehen sich durch eine Uiberprüfung des Skrutiniums von der Richtigkeit obiger Protokollsangaben bezüglich des StimmenVerhältnisses überzeugt und stellt demnach folgenden Antrag: Auf Grund der über Auftrag der Rechtssection von den Mitgliedern der Wahlcommission des III. Wahlkörpers am 29. März d. Js. bei der löbl. Gemeinde Vorstehung protokollarisch abgegebenen Erklärungen und Berichtigungen, findet die gefertigte Rechtssection die im vorliegenden Proteste enthaltenen Anwürfe als nicht zu Recht bestehend, und

das wirkliche Wahlergebniß in keiner Weise alterirend, und beantragt daher, der löbliche Gemeinderath wolle dem Proteste der conservativen Bürgerparthei gegen die Giltigkeit der Wahl des III. Wahlkörpers keine folge geben. Der Herr Vorsitzende erklärt hierüber die Debatte für eröffnet. Herr Gemeinderath Josef Peyrl: Der in Rede stehende Wahlakt gegen dessen Giltigkeit die conservative Bürgerparthei Protest erhob, wurde dem löblichen Gemeinderathe zur Beschlußfassung vorgelegt. Er sehe bei der Beurtheilung dieser Wahl ganz ab von jeder Persönlichkeit und von jeder Partheisache. Der Protest sei bekannt, ebenso die protokollarischen Angaben des Wahlcomites und gebe man zu, daß die Sache im Grossen und Ganzen nicht alterire, nichts daran ändere. Allein seines Erachtens handle es sich um die Frage: Ist die Wahl correkt oder uncorrekt. Hieran ändere das Protokoll nichts,

dies sagt uns nicht ob die Wahl eine correkte oder eine uncorrekte war. Man müsse aber zugeben, daß grobe Fehler da sind, Fehler die noch nie dagewesen. Hiezu mögen wohl auch unsere mangelhaften Statuten hiezu beitragen und wurde auch schon im Vorjahre wo auch ein Protest vor uns gelegen, und im Jahre 1878 davon gesprochen ja sogar ein Comite gewählt, welches über diese Angelegenheit berathen und Anträge stellen sollte, doch ist bis heute hierüber nichts weiter bekannt geworden. Für unsere Augen müssen die Gemeinderathswahlen als ernst gelten und es muß daher auch darauf gesehen werden, daß dieselben correkt durchgeführt werden. Es handle sich hier nicht um die Gegenwart sondern um die Zukunft. Heute schon hört man häufig daß unsere Wahlen schwach besucht

werden, weil die Leute sagen, was soll ich hingehen sie machen ja doch was sie wollen. Es frägt sich doch ob der Vorgang mit den Stimmzetteln correkt oder uncorrekt war. Wer weis darüber Aufschluß zu geben wie es kam, daß drei Stimmzetteln mehr abgegeben worden und welche Namen auf denselben standen? Ist überhaupt eine Wahlcommission ermächtigt Stimmzetteln weg zu legen? Das Protokoll selbst läßt etwas zu wünschen übrig. Warum waren die beanstandeten Stimmzetteln nicht beim Wahlakt? Es ist ausgesprochen, daß eine Uncorrektheit statt fand. Es ist schwer für den Gemeinderath die Wahl anzuerkennen. Er glaube, daß nachdem man mit Uiberzeugung nicht sagen könne, die Wahl sei eine correcte gewesen, hierüber die Entscheidung einer höheren Instanz einholen oder die Giltigkeit dieser Wahl absprechen solle. Nur so zeige man den Wählern für die Zukunft den Ernst der Wahlen und flösse ihnen Vertrauen ein. Er sei nicht partheiisch, aber nach seinem

Gewissen und nach seiner Uiberzeugung könne er sich nicht dem Sections antrag anschliessen. Herr G. R. Wilhelm Klein ist der Ansicht, die Wahlcommission habe dadurch einen Fehler begangen, daß sie die Ausscheidung der erwähnten 3 Stimmzettel im Schlußprotokoll nicht anmerkte, denn anmerken hätte sie es sollen. Es kann vorkommen, daß man in der Urne um eine geringe Zahl Stimmzettel mehr vorfindet, als erschienene Wähler protokollirt sind, weil bei einen grösseren Andrang von Wählern ein Uiberhören der Namen möglich ist, daß ein Wähler mehr als 2 Stimmzettel abgibt ist wohl nicht leicht möglich, da man es beim Uibernehmen des Zettels fühlen würde und beim Herrausnehmen der Zetteln aus der Urne auch darauf kommen würde, daß zwei Zetteln ineinander zusammen gelegt abgegeben worden seien, dies war aber hier nicht der Fall. Nachdem nun obiger Irrthum unterlaufen, würde er sobald das Wahl-

resultat selbst in irgend einer Weise dadurch beeinflußt erscheinen könnte, sicherlich für die Anullirung stimmen, aber dies ist eben nicht der Fall, man kann kombiniren wie man will, es ergibt sich immer für Herrn Stigler die Majorität und nachdem es constatirt ist, daß die im Proteste erwähnte 2. Stimme des geistlichen Herrn Scheibenbogen thatsächlich sowohl den Herrn Leopold Putz als auch den Herrn Karl Holub gezählt ist, so ist kein Anlass da, die Wahl als zweifelhaft zu erklären und empfiehlt daher die Annahme des Sectionsantrages. Herr G. R. Jakob Kautsch schließt sich dieser Anschauung an und constatirt, daß die Betheiligung an den Wahlen in Steyr verhältnißmässig thatsächlich eine weit lebhaftere ist als wo anders, ja selbst lebhafter als in Wien. Das Recht zur Entscheidung über die Giltigkeit der Wahlen habe der Gemeinderath und man könne nicht ohne zu entscheiden, wer weis was für Instanzen suchen. Wenn das Wahlcommissions Mitglied Herr Mayrhofer irgend etwas gegen den Wahlakt zu sagen hatte, so hat er es

als Commissions Mitglied nicht der conservativen Bürgerparthei, sondern im Schlußprotokoll der Wahlcommission zum Ausdrucke zu bringen. Die Wahl sei nicht zweifelhaft und er schliesse sich dem Sectionsantrage an. Herr G. R. Johann Nep. Dürrnberger, schließt sich den Ausführungen des Herrn Gemeinderathes Josef Peyrl an. Es sei constatirt, daß Fehler unterlaufen sind. 3 Stimmzetteln waren zu viel wurden nach Hause mitgenommen und erst später den Wahlakt angeschlossen. Wie die 3 Stimmzetteln in die Urne kammen, weis man nicht bestimmt, es heiße nur es kann, es dürfte, u. s w. die Annahmen sind nur Hypothesen und auf Hypothesen hin, könne man die Wahl nicht für giltig erklären. Er schliesse sich daher ganz den Ausführungen des Herrn Gemeinderathes Josef Peyrl an. Herr G. R. Franz Wickhoff sagt Herr G. R. Josef Peyrl habe damit begonnen, daß er für die Zukunft nicht

für heute sondern ein andersmal Bedenken habe und daß die Ursache der Möglichkeit solche Bedenken in den Statut selbst liege und daher eine Abänderung desselben wünschenswerth wäre; wenn der Herr Collega das Statut gelesen, so müsse er auch wissen, daß über die Giltigkeit der Wahlen der Gemeinderath entscheidet. Man solle aber nicht auf die Rechte der Gemeinde verzichten, die Gemeinde ist autonom und werde schon selbst entscheiden, umso leichter als die Sache ja vollkommen klar liege. Das Wahlresultat wurde angenommen beziehungsweise kundgemacht mit: Herr Leopold Putz 371 Victor Stigler 197 Karl Holub 193 zersplitterte Stimmen 15 776 Hier ist auch die zweite Stimme die der geistliche Herr Scheibenbogen abgegeben, eingerechnet da sonst wie auch das UiberprüfungsSkrutinium der Section ergeben die Stimmen sich vertheilt hätten auf Herrn Leopold Putz 370 Herrn Victor Stigler 197 Herrn Karl Holub 192 und zersplitterte Stimmen 15 774

Dies war aber nicht der Fall sondern es wurden nur 3 Stimmzettel mit Victor Stigler und Karl Holub nicht mitgerechnet und würde sich mit diesen 3 Stimmzetteln gleich 6 Stimmen folgen des Resultat ergeben. Herr Leopold Putz 371 Herr Victor Stigler 200 Herr Karl Holub 196 zersplitterte Stimmen 15 Sa. 782 Es geht also klar hervor, daß die Wahl in keiner Weise eine zweifelhafte sei, und ich bin tief überzeugt, daß keine Wahlfälschung vorliegt, sondere daß sämmtliche Herren der Wahlkommission ehrenhafte Männer und vollkommen unpartheiisch gehandelt haben. Da ich hievon nach meinen besten Wissen und Gewissen überzeugt bin, so bin ich für die Zurückweisung des eingelangten Protestes. Herr G. R. Josef Peyrl verwahrt sich daß man ihm den Ausdruck Wahlfälschung in den Mund lege. Es sei ihm ein

solcher Ausdruck nicht beigefallen. Er achte die Mitglieder der Wahlcommission eben sowie den Herrn Vorredner. Er sei oft in einer der Wahlcommissionen gesessen und habe nie etwas bedenkliches gemerkt, doch hätten ihm die bisherigen Auseinandersetzungen nicht überzeugt, daß die in Rede stehende Wahl eine correkte war Herr G. R. Franz Wickhoff erwiedert, daß er das Wort Wahlfälschung nicht dem Herrn Vorredner in den Mund gelegt habe, sondern dies nur in der Rede erwähnt, weil dieser Ausdruck thatsächlich wie bekannt im Protest stehe und auch in einem der hiesigen Lokalblättern mit fetten Lettern gedruckt zu lesen war. Die betreffende Stelle lautet: Aber auch der Thatsache gegenüber, daß bei dieser Wahl der Versuch gemacht wurde, einen unerlaubten Einfluß auf den Ausfall der Wahl durch offenbare Wahlfälschungen u. s. w. Da sich sodann Niemand weiters zum Wort meldet fragt der Herr Vorsitzende Herrn G. R. Peyrl, ob er einen Gegenan-

trag stelle nämlich daß dem eingelangten Wahlprotest Folge gegeben werde. Herr G. R. Josef Peyrl bejaht diese Frage. (Die Herren Gemeinderäthe Karl Holub und Leopold Putz enthalten sich der Abstimmung) Für den Antrag des Herrn G. R. Josef Peyrl erheben sich die Herren G. R. Johann Nep. Dürrnberger, Josef Haller, Leopold Huber und Josef Peyrl bleibt also in Minorität. Hierauf wird der Sectionsantrag auf Abweisung des eingelangten Protestes mit allen übrigen Stimmen zum Beschlusse erklärt. Der Herr Vorsitzende ersucht sodann den Herrn Referenten Herrn G. R. Anton Jäger von Waldau ein Schreiben zu verlesen, welches kurz vor der Sitzung an die Gemeinde Vorstehung gelangt sei: Dasselbe lautet: - Löbliche Gemeinde Vorstehung Von der festen Uibenzeugung ausgehend, daß die Gemeindewahl vom 15. März d. Js. im III. Wahlkörper als eine rechtmässig vollzogene nie und nimmer gelten kann, beehren wir

uns hiemit die Mittheilung zu machen, daß wir gegen die Giltigkeits-Erklärung dieser Wahl - im Sinne des § 95 des Gemeindestatuts die Berufung an die competente höhere Behörde ergreifen werden. Wolle die löbl. Gemeinde Vorstehung gefälligst hievon Kenntniß nehmen. Steyr am 31. März 1882. Namens des Comites der Conservativen Bürgerparthei: Alois Lindhuber, Karl v. Jäger Friedrich Brandl, Johann Ev. Aichinger, Leopold Griessler, Franz Nothhaft, Ferd. Donke, Alois Stierhofer. Herr G. R. Franz Wickhoff ist der Meinung, daß diese Zuschrift an die Gemeinde Vorstehung gerichtet, dem löblichen Gemeinderath gar nichts angehe, sie ist für denselben vollkommen gleichgiltig. Es sei lediglich nur eine Partheimeinung. Der Herr Vorsitzende schließt sich nach Vorlesung des § 95 des Statutes den Anschauungen des Herrn G. R. Franz Wickhoff an und nimmt der Gemeinderath von diesem Schreiben seine weitere Notiz. - Z. 4363. 4. Anschliessend hieran folgende Anträge: Nach vorgenommener Prüfung des

Wahlaktes des III. Wahlkörpers, wobei sich 387 Wähler, darunter 101 mit Vollmacht betheiligten, ergibt sich, daß die absolute Majorität erhalten haben Herr Leopold Putz mit 371 und Herr Victor Stigler mit 197 Stimmen, welche somit als Gemeinderäthe gewählt erscheinen, und wird die Agnoscirung dieser Wahlen beantragt. Wird ohne Debatte mit allen gegen 4 Stimmen Dürrnberger, Haller, Huber, Peyrl zum Beschlusse erhoben. - Z. 3588. Der von der Wahlcommission des I. Wahlkörpers versiegelt übergebene Wahlakt werde nach § 38 des Gem. Statutes einer genauen Prüfung unterzogen, und nachdem sich bei dieser Wahl 334 Wähler, worunter 57 mit Vollmachten an der Wahl betheiligt haben, wird das Ergebniß derselben nachstehend mitgetheilt. Nach diesem Wahlakte erhielten Herr Dr. Johann Hochhauser 319 Karl Holub 207 Anton Landsiedl 185 Franz Wickhoff 178 Stim-

men. Nachdem die absolute Majorität von 334 Wählern 168 beträgt, so werden die vorangeführten 4 Herren zur Agnoszirung der Wahl vorgeschlagen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3717. Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß er da die Wahlen verificirt sind, für nächsten Sonntag um 10 Uhr Vormittags die constituirende Versammlung des neuen Gemeinderathes und die Vicebürgermeisterwahl ausschreiben werde. 5. Wie bekannt hat Herr Karl Jäger von Waldau vor kurzem angesucht, daß ihm die Erlaubniß werde auf seinem Holzplatz statt den bisherigen sechzig Klafter nun 100 Klafter 283 Raummeter Brennholz aufzuschlichten, ferner ihm für seine Fuhren mit Bier zu seinem Keller in die Neuschönau die Mauthfreiheit zu bewilligen. Der löbliche Gemeinderath hat dieses Ansuchen der Gemeinde Vorstehung als competente erste Instanz zur Erledigung zugemittelt. Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Herrn G. R. Josef Haller und entfernt sich. Die diesfällige Erledigung lautet:

Z. 2843. - Der Gemeinderath hat in seiner Sitzung vom 10. März l. Js. mit einstimmigen Beschluß, Ihr Ansuchen vom 28. Februar 1882 präs unter Zahl 2843, um Bewilligung zur Ablagerung von Brennholz in einen Quantum bis zu 283 Raummetern statt den mit Gemeinderathsbeschluß vom 10. März 1876 bewilligten Quantum von 60 Klaftern = circa 170 Raummeter, auf ihrem gegenüber der Bierquele in Ennsdorf gelegenen Grunde, ferners um Bewilligung der Mauthfreiheit für die Fuhren, mit welchen Sie Bier, angeblich zur Ablagerung in Ihren theilweise in der Gemeinde Sct. Ulrich gelegenen Felsenkeller überführen, der Gemeinde Vorstehung Steyr zur Erledigung als I. Instanz überwiesen. In Folge dessen eröffne ich Ihnen in Erledigung Ihres obigen Ansuchens, daß ich diesem Ansuchen in beiden Punkten keine Folge geben kann und zwar ad 1, weil aus Rücksichten für die öffentliche Sicherheit

vor Feuersgefahr, ein Uiberschreiten des mit Gemeinderathsbeschluß vom 10. März 1876 bewilligten Ablagerungs Quantums von 60 Klaftern = circa 170 Raummetern schon als das Maximum des überhaupt zulässigen betrachtet werden muß und ad 2 weil die Fuhren mit welchen Sie Bier angeblich zur Ablagerung in Ihren theilweise in der Gemeinde Sct. Ulrich gelegenen Felsenkeller in der Neuschönau überführen, bei der Rückfahrt der Mauthpflicht unterliegen, nachdem diese Fuhren nicht die Eigenschaft von mauthfreien Wirthschaftsfuhren im Sinne des § 23 lit d des Gesetzes vom 10. Februar 1853 R. Gbl. No. 133, an sich haben. Gegen diese Entscheidung steht Ihnen binnen 14 Tagen ad 1 der Recurs an den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr und ad 2 an die hochlöbliche k. k. ob. oest. Statthalterei offen. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 15. März 1882. Der Bürgermeister: G. Pointner. An Herrn Karl Jäger v. Waldau Bräuerei Besitzer Wohlgeboren in Steyr. Gegen diese Erledigung hat nun

Herr Karl v. Jäger folgenden Recurs eingebracht. Löbliche Gemeinde Vorstehung. - Ich fühle mich durch die diesämtliche Abweisung meines Ansuchens, es möge mir die Aufstellung von 283 Raummeter Brennscheiter auf meinem Holzplatze in Ennsdorf bewilligt werden, beschwert, und ergreife dagegen den nachstehenden: Recurs. - Ich verweise vorerst auf die bezüglichen Ausführungen meiner Eingabe de praes 28. Feb. 1882 Z. 2843. Daß durch die Aufstellung von 283 Raummeter gleich 100 Wiener Klafter Brennscheiter in meinem Holzplatze in Ennsdorf für die umliegenden Häuser eine Feuersgefahr entstehen könnte, kann ich nicht gelten lassen. Man hat überhaupt niemals etwas davon gehört oder gelesen, daß auf einem Holzplatze Feuer ausgebrochen wäre, und müßte es ein ganz ausserordentlicher Zufall sein, wenn sich dies gerade auf meinem Holzplatze erreignen sollte, da ich insbe-

sondere selbst darüber auf das strengste wache, daß auf demselben nicht geraucht werden darf. Gesetzt es würde auf meinem Holzplatze Feuer ausbrechen, so hätte dies im schlimmsten Falle, nämlich, wenn keinerlei Löschanstalten getroffen werden, keinen anderen Effekt, als daß meine Scheiter zusammenbrennen. Die Nachbarhäuser wären selbst bei einem heftigen Winde nicht einer Feuersgefahr ausgesetzt, weil durch Brennscheiter ein Flugfeuer nicht entstehen kann. Ich stelle an die betreffende Section des löblichen Gemeinderathes die ergebene Bitte, sich meinen Holzplatz gefällig zu besichtigen und sich zu überzeugen, daß meine Scheiter wenigstens 12 Klafter von jener Mauer entfernt liegen, welche die meinen Holzplatz am nächsten liegenden Häuser der Bahnhofstrasse von demselben abschliessen; hiezu kommt noch der Hofraum dieser Häuser in einer Tiefe von wenigstens 5 Klafter. Das gibt eine grosse Distanz zwischen meinen Scheitern und den durch dieselben angeblich bedrohten Häusern. Die Besitzer dieser Häuser selbst machen in Würdigung dieses Sachverhaltes gegen die Aufstellung von 100 Klafter

Brennholz auf meinem Holzplatze keine Einwendungen, und was den Inhalt der Eingabe anbelangt, welche in jüngster Zeit diesamts als Protest gegen mein gegenständliches Ansuchen überreicht wurde, so steht der Gesuchsteller mit demselben vereinzelnt da, da sich demselben trotz seiner Bemühungen Niemand angeschlossen hat. Es wäre sehr wünschenswerth, daß nirgendes in Steyr mehr brennbare Stoffe aufgehäuft waren, als auf meinem Holzplatze bei einer Ablagerung von 100 Klafter, die noch dazu frei daliegen, so, daß, da mein Holzplatz von allen Seiten zugängig ist und ein auf demselben unwahrscheinlicher Weise ausbrechendes Feuer in wenigen Minuten gelöscht sein würde. Da ich zu dem Gemeindebedarfe der Stadt mehr als 12000 fl beisteuere, so glaube ich, daß mir doch bei Ausübung meiner Bräuerei wenigstens keine Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen, und bin daher überzeugt, daß der löbliche Gemeinderath meinem Ansuchen Folge geben wird. Steyr den 22. März 1882. Karl v. Jäger.

Die Section beantragt nun aus den von der Gemeinde Vorstehung geltend gemachten Rücksichten für die öffentliche Sicherheit vor Feuersgefahr die abweisliche Erledigung des vorliegenden Recurses. Herr G. R. Anton Mayr frägt wo Herr Karl v. Jäger bisher das Holz ablagerte. Herr Referent erwiedert, daß dies auf eben den in Rede stehenden Platz der Fall sei und daß wegen Uiberschreitung des erlaubten Quantums von 60 Klafter Raummetern, schon öfter Verweise und Geldstrafen an Herrn Karl v. Jäger seitens der Gemeinde Vorstehung ergangen sind. Herr G. R. Josef Peyrl hat gegen die Willfahrung des Recurses wenig Bedenken, da er einerseits ein viel zu grosses Vertrauen auf unsere Feuerwehr habe und anderseits sich gewiß Niemand in Steyr erinnere, daß ein Brennholzablagerungsplatz brennend geworden sei. Er glaube, daß der Holzplatz älter sei, als die ihm zunächst liegenden Häuser, besser sei es das Holz liege frei, als es werde damit Haus und Schupfen da-

mit vollgestopft. Man möge wo anders hinsehen z. B. nach Wien dort seien auch auf Holzplätzen in der Nähe von Häusern hunderte von Klaftern Brennholz aufgeschlichtet. 40 Klafter tragen nichts aus, die Gefahr sei nicht groß es müßte höchstens das Feuer gelegt werden. Man muß gerecht sein, man kann einen solchen Mann der Tausende von Steuern zahlt nicht grössere Kosten aufbürden. Er glaubt es liege kein besonderer Abweisungsgrund vor, umsoweniger als ja die bekannte Gegeneingabe von Nachbarn, ein Hausbesitzer mit unterschrieben habe. Herr Referent G. R. Anton von Jäger macht darauf aufmerksam daß schon im Jahre 1874 eine solche Gegeneingabe resp. Beschwerde eingelangt sei, welche von mehreren benachbarten Hausbesitzern unterschrieben sei. Herr G. R. Josef Peyrl erwiedert, es handle sich heute nur um den jetzigen Stand.

Herr G. R. Franz Wickhoff entgegnet, die Begründung des Herrn Vorredners ist nicht stichhältig, weil Herr v. Jäger reich sei und viele Steuern zahle, welche Steuern aber eigentlich von den Bierconsumenten und nicht vom Herrn v. Jäger getragen werden, könne man ihm keine Ausnahme vom Gesetze gestatten. Der Gemeinderath ist verpflichtet die allgemeinen Interessen zu vertreten. In früherer Zeit hatte Herr v. Jäger nur die Bewilligung zur Aufschlichtung von 20 Klaftern, später wurde ihm diese Bewilligung auf 60 Klaftern vermehrt, und jetzt verlange er gar hundert. Warum die Feuersgefahr wissentlich vermehrt werden solle, sehe er nicht ein. Auch müsse die Gemeinde jeden einzelnen schützen nicht nur die Hausbesitzer sondern auch die Inwohner. In diesem Sinne sei auch der Sectionsantrag, er ist genau erwogen und gerecht. Herr G. R. Josef Peyrl meint, man solle überhaupt nicht die Frage über Feuergefährlichkeit anregen dann würde man wahrlich nicht wissen, wo zuerst anzufangen

und aufzuhören sei, man solle aber niemanden schmälern. Herr G. R. Franz Wickhoff entgegnet, es werde niemand geschmälert aber es dürfe auch nicht weil eben schon viele feuergefährliche Objekte da sind, die Feuergefährlichkeit nicht noch vermehrt werden, wie dies hier der Fall wäre. Herr G. R. Josef Reder macht darauf aufmerksam, daß die Aufschlichtung der vollen 100 Klafter eben nur im Winter geschehen würde, wo ohnehin die Gefahr eine geringere sei. Das Holz werde übrigens rasch aufgebraucht, so daß der eigentliche Vorrath meistens kleiner sei. Ein Holzplatz brenne nicht so leicht, es lehrt dies die Erfahrung, selbst in Wien wo in der Leopoldstadt tausende von Klaftern aufgeschlichtet sind könne er sich nicht an einen derartigen Brand erinnern. Der Herr Vorsitzende frägt Herrn Gemeinderath Josef Peyrl ob er einen Gegenantrag auf Willfahrung des Recurses stelle. Nachdem Herr G. R. Josef Peyrl dies bejaht, wird

über diesen Antrag abgestimmt. Es erheben sich jedoch hiefür nur sechs Stimmen (Johann Nep. Dürrnberger, Emil Göppl, Josef Haller, Anton Landsiedl, Johann Mayr, Josef Peyrl und Josef Reder). Sodann wird der Sectionsantrag auf Abweisung des Recurses mit allen gegen obige Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 4027. Der Herr Bürgermeister kehrt in den Saal zurück und übernimmt wieder den Vorsitz. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 6. Resultat der Gebahrung bei der Stadtkasse in Steyr im Monate Februar 1882. Einnahmen im Monate Februar 1882 Hiezu den am 31. Jänner 1882 verbliebenen baaren Cassarest mit Daher Einnahmen Summe im Februar 1882 Hievon abgezogen die im Monate Februar 1882 bestrittenen Ausgaben pr Verbleibt für den Monat: März 1882 ein baarer Kassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Februar 1882 Die gesammten Einnahmen Die gesammten Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 28. Februer 1882. Willner Cassen Director Paarfusser Controlor.

Das Kassa Journal wurde durch die Herren Anton Landsiedl und Jakob Kautsch geprüft und richtig befunden und empfiehlt daher die Section dem löblichen Gemeinderathe das obige KassagebahrungsResultat zur Kenntnis zu nehmen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3322. 7. Die Erledigung des Ansuchens der barmherzigen Schwestern de dato 13. l. Mts. Z. 3513, um Uiberlassung des zwischen dem Krankenhause und dem Steyerflusse gelegenen zum Armenhause gehörigen Grundstücke, zu Spitalszwecken, wird über Antrag des Herrn Gemeinderathes Karl Holub einstimmig vorläufig bis zum Herbst vertagt, nachdem über Sectionsantrag dieser Grund für das laufende Jahr jedoch nur bis zur Abfechsung des jetzigen Anbaues für 25 fl pr Joch verpachtet wird. 8. Der diesbezügliche Sectionsantrag lautet: Nachdem Herr Josef Leopoldseder diese Gründe von Seite der

Gemeinde pachtweise übernommen hat und für jetzt durch den Bau des Armenhauses nur noch mehr der unterhalb gelegene Grund zur Verpachtung verbleiben wird, beantragt die Section, es wolle der löbliche Gemeinderath diesen Grund Herrn Leopoldseder noch für dieses Jahr um den Pachtschilling pr Joch um 25 fl überlassen. Betreff des Stadels beantragt die Section, im Falle wenn von Seite der Gemeinde während des Baues der Stadel nicht benöthiget werde, der löbliche Gemeinderath die Benützung dem Herrn Josef Leopoldseder bewilligen möge. Wird mit der Abänderung der Pachtzeit bis zur Abfechsung des jetzigen Anbaues einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 4012. 9. Das Ansuchen de dato 21. l. Mts. Z. 3890 des Herrn Anton Kammerhofer Fleischer in Steyr, daß er die von ihm bisher um den jährlichen Miethzins von 71 fl 50 xr innegehabten ÖhlbergFleischbänke No. 4 und 5 an den Fleischer

Michael Kagerer mit denselben Vertragsbedingnissen überlassen dürfe, wird über Sectionsantrag einstimmig bewilligt. Z. 30. 10. Dem Theaterdirektor Otto Norbert aus Gotha wird über sein Ansuchen de dato 23. l. Mts. praes. Z. 3962, und über Antrag der Section ohne Debatte einstimmig die Bewilligung ertheilt in der Zeit vom 1. bis 15. Juni l. Js. im hiesigen Stadttheater 2 bis 3 Opern aufzuführen, gegen die Verpflichtung für jede Vorstellung 10 fl für den hiesigen Armenfond zu entrichten sind. 11. Die Section beantragt über Ansuchen de dato 25. l. Mts. Z. 4068 dem Philosophen Unterstützungs Verein an der Universität in Wien für das laufende Jahr sowie im Vorjahre, einen Beitrag von 10 fl aus Gemeindemitteln zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 4068. 12. Amtsbericht. Nach den vorgelegten Rechnungen besitzt der Armenhaus Baufond unter seinem Activ Ver-

mögen 21 Staats-Obligationen zusammen im Nennwerthe von ... 25.500 fl welche, da der Bau des Armenhauses demnächst beginnen wird, zur Erlangung der nöthigen Barschaft offenbar verkauft werden müssen. Dagegen besteht bei dem Armen VerpflegungsFonde, dessen Hauptbestreben doch die Vermehrung seiner beständigen Interessen-Einnahmen sein muß, der größte Theil des Vermögens in 23.387 fl 53 xr Sparkasse-Einlagen, welche nur 4 % Zinsen tragen. In diesem Falle ist doch gewiß eine Transaction leicht durchführbar und für beide Fonde ersprießlich. Aus dem Armenhaus-Baufond sind an den Armen-Verpflegungs-Fond die dem ersteren eigenthümlichen 21 StaatsObligationen im Nennwerthe v. 25.500 fl abzutreten zum Curse v. 75 % um baare ... 19125 f sammt den davon bis 31. März laufenden 4 1/2 % Interessen pr 404 fl 60 xr zusammen um 19529 fl 60 xr welche Summe aus dem Armen Verpfle-

gungsfond mit folgenden Werthen zu vergüten ist. a. mittelst Abtretung dessen Steyrer Sparkasse Einl. Buches No. 37556 mit dem Kapitals Stande am 31. Dezember 1881 pr ... 15418 fl 83 xr b. mit den davon vom 1. Jänner bis 31. März 1882 laufenden 4 % Zinsen pr ... 154 fl 75 xr c. mit einer, aus dessen eigenthümlichen zweiten Sparkasse-Buche No. 34315 von dessen Kapitale pr 7968 fl 70 xr zu erhebenden Barschaft pr ... 3956 fl 2 x zusammen also mit ... 19529 fl 60 xr da durch diese Manipulation der Verpflegungsfond seine jährlichen Interessen um 290 fl vermehren kann, so muß dieselbe zur gemeinderäthlichen Genehmigung empfohlen werden. Steyr am 20. März 1882. Hähnel Secretär Willner Kassen Director Wird ohne Debatte über Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3811, 3812, 3813. II. Section Referent: Sections Obmanns Stellvertreter Herr G. R. Josef Haller. Herr G. R. Mathias Perz verläßt den Saal

13. Herr Mathias Perz Hausbesitzer Stadtplatz 2 ist am 3. l. Mts. unter Zahl 3039 eingekommen, ihm behufs Herstellung eines Auslagen Portals vor dem Hause Stadtplatz No. 2 einen Streifen städtischen Grundes mit 5.2 Meter Länge und 0.38 Meter Tiefe zu überlassen. Die Section beantragt den angesuchten Grund dem Gesuchsteller unentgeldlich jedoch nur auf Wiederruf zur obigen Benützung zu überlassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3039. 14. Herr Karl Fischer Hausbesitzer Stadtplatz No. 2 ist am 11. l. Mts. unter Z. 3413 eingekommen, ihm behufs Herstellung eines Auslagen Portals vor dem Hause Stadtplatz No. 3 einen Streifen städtischen Grundes mit 6.32 Meter Länge und 0.53 Meter Tiefe zu überlassen. Die Section beantragt den angesuchten Grund dem Gesuchsteller unentgeldlich jedoch nur auf Wiederruf zur obigen Benützung zu überlassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum

Beschlusse erhoben. - Z. 3413. Herr Gemeinderath Mathias Perz kehrt in den Saal zurück. 15. Die Section ist der Ansicht, daß die Erwerbung eines entsprechenden Grundes für den Bau der Versuchs Anstalt bezüglich des Kostenpunktes mit den Bauauslagen in Vereinbarung zu bringen ist. Nachdem aber die Bau Auslagen noch nicht bekannt, so wird die ehebaldige Vorlage des genauen Kostenvoranschlages beantragt. Der Herr Vorsitzende beantragt, das für die Ausfindigmachung eines passenden Bauplatzes ein Comite gewählt werde, welches binnen kurzen dem löblichen Gemeinderathe die betreffenden Vorschläge zur entgiltigen Entscheidung vorzulegen habe. Dieses Comite wäre aus 4 Herren des Gemeinderathes und aus verschiedenen Experten zusammen zu stellen. Herr Gemeinderath Wilhelm Klein unterstützt diesen Vorschlag und beantragt, daß nur der Herr Bürgermeister

und die 4 Herren Gemeinderäthe im Comite stimmberechtigt seien. Die übrigen Herren mögen als Experten ihre Fachmeinungen bei der Commission zu Protokoll geben. Diese Anträge wurden wie auch der Antrag der Section selbst einstimmig angenommen und wird sodann das Comite zusammengesetzt: Aus dem Herrn Bürgermeister den Herren Gemeinderäthen Leopold Huber Wilhelm Klein Josef Reder u. Josef Peyrl, ferner dem Herrn Ober Ingenieur Karl Hronek Direktor Fritz Mayr städt. Ingenieur Joh. Bogacki. den Herren Curatoren Karl Holub Josef Huber und ein Herr aus dem Neuner-Comite (Obmann Gottfried Sonnleiter) Der Herr Vorsitzende bemerkt hierauf, daß er die diesbezüglichen Einladungen hiezu sofort ausfertigen wird. 16. Uiber Zuschrift des Verschönerungs Vereines in Steyr de dato 28. l. Mts. Z. 4178, worin um eine Beitragsleistung seitens der Gemeinde zur Herstellung des

Gehweges an der Garstnerstrasse längs des Baronin Buddenbrocksschen Gartens ersucht wird, beantragt die Section im Wege des Provisoriums den dritten Theil der Herstellungskosten des besagten Gehweges (mit Ausschluß der Brücke) aus Gemeindemitteln beizutragen und mit der Durchführung der besagten Herstellungsarbeit den Verschönerungsverein zu betrauen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 4178. Schluß der Sitzung um 3/4 6 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Jacob Kausch Joh. Mayr Der Schriftführer Fritz Hähnel

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