Ratsprotokoll vom 10. März 1882

und Stahlindustrie abgegebenen Erklärung überdies auch Willens bin, für den Fall, als die Gemeinde Steyr auf ihre Kosten unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes ein eigenes Gebäude zur Unterbringung der Versuchs und Lehrwerkstätte für Eisen und Stahlgewerbe in Steyr mit einem erhobenen Kostenaufwande von 45000 fl nach dem vom Architekten Stix verfaßten und vom Handelsministerium empfohlenen Bauplane erbaut, dieselbe ausser der Erhaltung des Gebäudes ein für allemal von jeder weiteren wie immer Namen habenden Beitragsleistung für die genannte Anstalt zu entheben. Was den Fortbestand der Anstalten betrifft, so habe ich die Absicht, dieselbe dauernd in Steyr zu belassen, insoferne dem Unterrichtsministerium die für die Erhaltung und das Wirken dieser Anstalten nothwendigen Geldmittel werden verfassungsmässig genehmigt werden und bin ich eben daran, dieser meiner Absicht auf Stabilisirung der vereinigten Anstalten dadurch

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2