Summe von 45000 fl aus Gemeindemitteln bewilligt. Diese Auslage erscheint im Praeliminar für das Jahr 1882 nicht vorgesehen und ist demnach die Aufnahme eines entsprechenden Darlehens nothwendig, wofür nach § 50 des G. St. die Bewilligung seitens des hohen o. ö. Landtages einzuholen ist. Was die Art und Weise der Kapitalsbeschaffung anbelangt, so beantragt die Section sich diesbezüglich an die Sparkassa in Steyr zu wenden. Nach kurzer Debatte wird dieser Sectionsantrag mit dem Zusatz angenommen, daß nachdem die Versuchsanstalt nicht nur den Gewerbetreibenden der Stadt Steyr sondern auch denen, des Landbezirkes Steyr zugute kommt gleichzeitig auch den Sparkasseausschuß um eine entsprechende Beitragsleistung zu den Baukosten zu ersuchen. Z. 3081. III. Section Referent: Sections Obmann Herr G. R. Johann Redl. 7. Bei der am 6. d. Mts. von der Bausection abgehaltenen Commission bezüglich
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