4 Gemeinderaths Mitglieder aus dem ersten, und 2 Gemeinderathsmitglieder aus dem dritten Wahlkörper auf die Dauer von drei Jahren gewählt zu werden. - Steyr am 22. Februar 1882. Hähnel - Wittigschlager. Die Section beantragt: - Die nach vorliegendem Amtsberichte ausscheidenden Gemeinderäthe sind durch Neuwahlen auf die Dauer von drei Jahren zu ergänzen. Der Herr Vorsitzende erklärt den Umstand, daß heuer entgegen dem Gemeinde Statute nicht das volle Drittel nämlich 8 sondern nur 6 Mitglieder des löblichen Gemeinderathes ausscheiden dahin, weil Herr Gemeinderath Emil Göppl im Jahre 1880 an Stelle des verstorbenen Herrn Gemeinderathes und Bürgermeisters Crammes irrthümlicher Weise auf 3 statt nur auf zwei Jahre gewählt worden, daher erst nächstes Jahr ausscheide und weil er selbst, (der Bürgermeister) bei dem Umstande als er erst im Juni 1879 auf drei Jahre zum Bürgermeister gewählt worden, dem Gemeinde Statute ge-
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