Anton Jäger v. Waldau. 1. Amtsbericht. - Nach § 40 G. St. hat alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden, und ist durch Neugewählte aus den Wahlkörpern, von welchem die ausscheidenden Mitglieder gewählt wurden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende, im Jahre 1879 auf die Dauer von 3 Jahren gewählte Gemeinderaths Mitglieder und zwar aus dem I. Wahlkörper. die Herren Dr. Johann Hochhauser, Anton Landsiedl, Franz Wickhoff und Hugo Olbrich, bei welchen ebenfalls, nachdem selber im Jahre 1881 in Folge Mandats Zurücklegung des Schuldirektors Wenzel Wenhart für die Dauer eines Jahres gewählt wurde, sein Mandat erlischt. Aus dem II. Wahlkörper: die Herren Karl Holub und Leopold Putz. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im März
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