Bezug der Anstaltseinrichtung vorbringen, dieselben hat aber Herr Ritter v. Hauffe zum Theil schon gehört, sie für begründet erklärt und deren Beachtung versprochen. Die Anstalt soll in Steyr bestehen und Niemand im löblichen Gemeinderathe wird dagegen sein aber, wenn man hiefür so empfindliche Summen auszulegen hat, dann muß man auch alles überlegen und etwaige Wünsche der hohen Regierung gegenüber laut aussprechen, wie diese es ja auch wünscht. Es ist nicht maßgebend, wenn die 12000 fl oder 15000 fl, welche die Regierung für die Anstalt alljährlich ausgibt, in Steys verzehrt werden, maßgebend ist, daß der eigentliche Zweck der Anstalt erreicht werde. Hauptaufgabe der Anstalt ist wie ja selbst im Punkt I ihres Lehrplanes wörtlich steht: "Die Anstalt hat den Zweck, das Eisen und Stahlgewerbe von Steyr und Umgebung planmässig wieder zu heben." Diese Hauptaufgabe aber die wir
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