In weiterer Folge hat nun das Curatorium bei der Dringlichkeit dieser ganzen Angelegenheit und in Anwesenheit des Herrn Ritter von Hauffe in der Sitzung vom 25. l. Mts. nachstehenden entgiltigen Beschluß gefaßt. Anschliessend an den Beschluß vom 5. Dezember 1881 hält das Curatorium nicht nur diesen Beschluß fest, sondern empfiehlt derselbe auch nochmals wärmstens dem löblichen Gemeinderathe die Erhaltung dieser Fachschule und in Folge dessen auch die Bewilligung der nach dem vorliegenden Bauplane und Kostenentwurf erforderlichen Bausumme von 45000 fl. Dies sind also die Beschlüsse des Curatoriums, welches wie bekannt zur Wahrung der Interessen und Förderung dieser Anstalt theils bestellt theils vom löblichen Gemeinderathe gewählt ist. Ferner hat der Herr k. k. Statthalterei Rath Zimmerauer der Gemeinde Vorstehung Steyr mittels Note
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