Ratsprotokoll vom 17. Februar 1882

Trauungsschein und Taufschein liegen bei. B. Beziehe ich einen jährlichen Gehalt von fl 700 und fl 250 Quartiergeld und vom Schwiegervater jährlich 600 fl. C. Bin ich im Besitze eines kleinen Privatvermögens, welches in Gemeinschaft mit dem Vermögen meiner Frau und meinem Gehalte, eventuell meiner Pension hinreicht, um nicht in die Lage zu kommen, von der löblichen Gemeinde Steyr pecuniäre Opfer zu fordern respective, daß ich nach aller Voraussicht derselben nie zur Last fallen werde. Diese meine Verhältnisse zu bestättigen, ist mein Schwager der Betriebs Director Herr Emil Kuhn in der Lage und wird es auch über Wunsch gerne thun, falls eine Löbliche nicht anderweitige Recherchirungen über meine wahrheitsgetreuen Angaben machen will. Um recht baldige vorläufig bedingungsweise Aufnahme in den Gemeinde Verband d. i. um Zusicherung, daß ich für den Fall der Erlangung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft in den Heimathsverband den hiesigen

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