stützt diesen Sectionsantrag und beantragt, nachdem der Sectionsberathung auch zwei Mitglieder der Rechtssection hierunter Herr G. R. Wilhelm Klein beigewohnt haben, im Sinne des Sectionsantrages die er blos Annahme der Theater Instruktion. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben Z. 2478. Nach Erschöpfung der Tagesordnung ersucht Herr G. R. Jakob Kautsch, daß wenn in Hinkunft Geschäftsstücke im Gemeinderathe zur Berathung kommen, wobei Rechtsfragen zu entscheiden seien, immer früher vom Amte ein diesbezügliches Gutachten auszuarbeiten und dem Akte beizuschliessen seien. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß es nach der Geschäftsordnung der Section unbenommen sei, vom Amte vorher Auesserungen über Geschäftstücke zu verlangen, im anderen Falle müßte die Geschäftsordnung abgeändert werden. Ferner verliest der Herr Vorsitzende folgende Zuschrift: Löblicher Gemeinderath! Der ergebenst gefertigte Gewerbe Verein
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2