Ratsprotokoll vom 17. Februar 1882

der sogenannten alten Wehre auf Kosten der Waffenfabrik ausgeführt wird, und zeichne hochhachtungsvollst K. Holub. Anknüpfend hieran stellt die Section folgenden Antrag: Die oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft hat sich mittelst Zuschrift de dato 17. Februar 1882 praes. unter Zahl 2354 anheischig gemacht den in Rede stehenden Uferschutzbau am rechtsseitigen Ufer des Steyerflusses zwischen der sogenannten alten Wehre und der Schwimmschulbrücke auf Kosten der Waffenfabrik auszuführen. Die Section beantragt nun diese Erklärung zur angenehmen Kenntnis zu nehmen und hiermit den ganzen Gegenstand als erledigt anzusehen, nachdem die nach § 41 Absatz 1 des Wasserrechtsgesetzes erforderliche Genehmigung der Bauausführung. Sache der Gemeinde Vorstehung als politische Behörde für den Stadtbezirk ist. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 2354. 7. Die vom Amte gemäß des Theatersicherungscommissionsbeschlusses vom 15. De-

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