Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1882

auf dem Seidlfelde von 7 Uhr früh bis 1 Uhr Nachmittags zum Verkaufe ausstelle. Ich wurde bereits einmal wegen Uibertretung der Marktordnung ganz ungebührlicher Weise zu einer Geldstrafe von 10 fl verhalten, weil ich meine Pferde bei dem Gastwirthe Aussermayr in die geeigneten warmen Stallungen einstellte und sie dort zum Verkaufe ausboth. Aussermayers Stallungen sind vorzüglich gehalten so, daß man die Pferde sorgenlos unterbringen kann. Auch in Wien, Linz und Wels bestehen Marktordnungen und dennoch wird kein Anstand erhoben, daß die Händler ihre Thiere in geeignete Privatstallungen einstellen und dort verkaufen. Ich glaube, was in diesen Städten zulässig und was in sanitärer Beziehung vortheilhaft ist, soll auch in Steyr nicht strafbar sein, zumal die Gemeinde keinerlei Haftung übernimmt, wenn mir Pferde wegen mangelhafter Einrichtung des Marktplatzes erkranken oder umstehen. Ich bitte daher der löbliche Gemeinderath wolle mir die Bewilligung ertheilen,

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