Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1882

handel und bringe von Zeit zu Zeit Pferde von nicht unbedeutenden Werthe auch hier in Steyr zum Verkaufe. Als Ausfluß des Gesetzes zur Verhütung von Viehseuchen wurde für Steyr eine sogenannte Marktordnung erlassen, laut welcher die zum Verkaufe kommenden Thiere ausschließlich nur auf dem Seidlfelde ausgestellt und ausgebothen werden sollen und ist für die Benützung dieses Marktplatzes eine Standgebühr zu entrichten. Allein die dermaligen Vorkehrungen auf dem Seidlfelde sind höchst primitiv; sie bestehen lediglich in einigen niederen Barrierestangen. Es befindet sich dort keine Stallung oder gedeckter Raum, welcher die Thiere vorWind und Wetter schützen würden, es befindet sich dort kein Wasser, es befinden sich dort keine Vorrichtungen um die Thiere füttern zu können, kurz und gut es sind keinerlei Anstalten getroffen, welche es zulässig erscheinen liessen, die Marktbesucher zu zwingen, ihre Thiere ausnahmslos und zu jeder

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