Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1882

zu bestreiten. Im § 10 soll es heißen: Die Abbrennung von Feuerwerkskörpern ist strengstens untersagt. Bengalisches Licht ist nur gegen Bewilligung seitens der GemeindeVorstehung von Fall zu Fall und unter Uiberwachung seitens des städtischen Ingenieurs gestattet: Die Theater Instruktion (in Ausarbeitung begriffen) ist auf das Genaueste zu befolgen. Zu § 12 kommt der Zusatz: Zu diesem Behufe ist dem städt. Ingenieur eine Permanenz Eintritts Karte auszufertigen. Herr G. R. Josef Reder unterstützt den Sectionsantrag jedoch beantragt er den Zusatz daß im § 16 die Bestimmung bezüglich der zwei Vorstellungen zu Gunsten des Theaterfondes wegbleibe, nachdem dem Theater Director durch die neue Öhlbeleuchtung eine bedeutende neue Last treffe. Herr G. R. Wilhelm Klein unterstützt diesen Antrag. Zu Gunsten des Thea-

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