zur Osterzeit für nächste Saison zur Ausschreibung gelangen, beehrt sich das Amt diese Angelegenheit behufs weiterer gefälligen Beschlußfassung hiemit in Anregung zu bringen und einen Entwurf der Conkurs Ausschreibung beizuschliessen. - Steyr am 20. Jänner 1882. Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt: Es sei die Verpachtung des städt. Theaters für die Saison 1882/83 sofort in der üblichen Weise auszuschreiben, doch seien vorher in den Pachtbedingnissen folgende Aenderungen vorzunehmen. Im § 7 ist bei der Stelle betreffend die Festloge das Wort unentgeldlich auszulassen. Im § 9 soll es heißen der Theater Director ist verpflichtet die gesammte Gasbeleuchtung und die Speisung der von der Gemeinde beigestellten 22 Stück Öhllampen als Nothbeleuchtung, aus Eigenem zu bestreiten. Die nötigen Reparaturen an den Lampen hat der jeweilige Theater Director ebenfalls aus eigenem
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