und bereits besteuerte Quantum Spiritus nachweisen könnten, statthaben müßte. In Folge dieses Erlasses habe dann der löbliche Gemeinderath den theilweisen Abfindungsmodus beschlossen. Herr G. R. Jakob Kautsch erinnert, man habe damals geltend gemacht, daß die Uiberwachungskosten bei einer Rückvergütung für den ausgeführten Brantwein, sehr bedeutende sein würden, in Folge dessen obiger Abfindungsmodus angenommen worden sei. Nachdem der Herr Vorsitzende noch darauf aufmerksam macht, daß die Abfindung nur für ein Jahr also jetzt nur für das Jahr 1883 gelte und man das künftige Jahr wieder neue Bestimmungen treffen könne, wird der Sections Antrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. Herr Gemeinderath Jacob Kautsch entfernt sich. 6. Amtsbericht. - Laut des angeschlossenen Vertrages geht der Pacht mit Herrn Julius Köstler hinsichtlich des hierstädt. Theaters für die Saison 1881/82 mit Palmsonntag d. v. 2. April l. Js. zu Ende. Nachdem es üblich ist, daß die Theater
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